Das Bundeskartellamt hat gegen 22 Stromnetzbetreiber Untersuchungen wegen des Verdachts überhöhter Netznutzungsentgelte und Behinderung anderer Anbieter aufgenommen.
Dabei handle es sich um Stadtwerke, Regionalversorger und Verbundunternehmen, teilte die Wettbewerbsbehörde in Bonn mit. Das Kartellamt habe Preisdifferenzen bis zu 80 % bei den geforderten Durchleitungsgebühren festgestellt. Dies sei als „deutliches Indiz“ für einen Missbrauch zu werten, so die Behörde.
Donnerstag, 27.09.2001, 13:35 Uhr
Andreas Kögler
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