Das Bundeskartellamt will die noch 20 laufenden Verfahren gegen Gasversorger, die ihren Kunden vertraglich eine Weitervermarktung von ungenutzten Gasmengen untersagen, spätestens im Herbst abschließen.
Dies sagte der Rechtsanwalt Marek Dal-Canton von der Kanzlei DLA Piper auf der Euroforum-Konferenz „Gaspreise" in Köln. Seinen Ausführung zufolge sieht das Kartellamt auch die so genannten „weichen" Verkaufsverbote kritisch, die einen Weiterverkauf der Gasmengen erst nach Ab- bzw. Zustimmung mit dem Versorger erlauben. Der Markt erwarte, dass ein generelles Verbot kommt, berichtet Dal-
Freitag, 25.06.2010, 15:54 Uhr
Marlen Ristola
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