„Einer kurzfristigen Zustimmung der deutschen und europäischen Wettbewerbsbehörde zu HEW als Erwerberin des ostdeutschen Energieversorgers (Veag) und dessen Braunkohlevorlieferantin (Laubag) dürfte somit nichts mehr im Wege stehen“, sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Ulf Böge, zur Einigung im Bewag-Streit.
Die sich nunmehr abzeichnende Konstellation lasse die Entwicklung einer aktiven maßgeblichen Wettbewerbskraft auf allen stromwirtschaftlichen Marktstufen erwarten. Bis zur Einigung über den Verkauf der Bewag hatte das Bundeskartellamt einem Erwerb der Veag ohne den gleichzeitigen Erwerb des ostdeutschen Regionalversorgers envia nicht zugestim
Montag, 30.04.2001, 11:45 Uhr
Angelika Riedel
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