Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass Mess- und Verrechnungsleistungen, die von Stromhändlern nachgefragt werden, nicht von der Netznutzung zu trennen sind und deshalb keiner gesonderten kartellrechtlichen Kontrolle unterliegen. Ines Zenke und Hans-Christoph Thomale* kommentieren den Rechtsstreit zwischen Bundeskartellamt und der RWE.
Der aufmerksame Leser von Stromnachrichten wird sich in den vergangenen Wochen über die neuere Entwicklung in der Rechtsprechung zu Mess- und Verrechnungspreisen gewundert haben. Unter Verweis auf Angaben eines Energieanbieters war zu lesen, das Verfahren Bundeskartellamt (BKartA) versus RWE Energy AG (früher RWE Net AG, im Folgenden RWE) - im einstweiligen Rechtsschutz noch zugunsten der RWE e
Montag, 19.01.2004, 09:46 Uhr
Redaktion
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