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Energie & Management > Unternehmen - Kartellamt verlängert Prüffrist für EnBW und EWE
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Kartellamt verlängert Prüffrist für EnBW und EWE

Das Bundeskartellamt hat die Prüffrist für den Anteilskauf der Energie Baden-Württemberg (EnBW) an der Oldenburger EWE AG von 26 % bis zum 6. Juli verlängert.
Beide Unternehmen haben am 12. Juni um einen Aufschub gebeten, erklärte ein Sprecher der Behörde im Gespräch mit powernews.org. Im September 2008 hatte EnBW den Erwerb der EWE-Aktien beim Kartellamt angemeldet. Die Behörde hatte im Dezember 2008 wettbewerbsrechtliche Bedenken geäußert, da die Transaktion auf dem ostdeutschen Gasmarkt zur Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung

Dienstag, 16.06.2009, 12:49 Uhr
Marlen Ristola
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Kartellamt verlängert Prüffrist für EnBW und EWE
Das Bundeskartellamt hat die Prüffrist für den Anteilskauf der Energie Baden-Württemberg (EnBW) an der Oldenburger EWE AG von 26 % bis zum 6. Juli verlängert.
Beide Unternehmen haben am 12. Juni um einen Aufschub gebeten, erklärte ein Sprecher der Behörde im Gespräch mit powernews.org. Im September 2008 hatte EnBW den Erwerb der EWE-Aktien beim Kartellamt angemeldet. Die Behörde hatte im Dezember 2008 wettbewerbsrechtliche Bedenken geäußert, da die Transaktion auf dem ostdeutschen Gasmarkt zur Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung

Dienstag, 16.06.2009, 12:49 Uhr
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