Das Bundeskartellamt hat Missbrauchsverfahren gegen rund 20 Anbieter von Heizstrom eingeleitet.
Dabei untersucht die Behörde die Preisgestaltung bei der Belieferung von Verbrauchern mit Strom zum Betrieb von Nachtspeicherheizungen und elektrischen Wärmepumpen, teilte das Kartellamt am 24. September mit.
Die Verfahren werden auf Basis des so genannten „Vergleichsmarktkonzepts" geführt, bei dem die Preise und Erlöse der verschiedenen Heizstromversorger, die vorrangig im Westen un
Donnerstag, 24.09.2009, 14:25 Uhr
Marlen Ristola
© 2024 Energie & Management GmbH