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Energie & Management > Beteiligung - Kartellamt untersagt Eon Bergemann-Übernahme
Beteiligung

Kartellamt untersagt Eon Bergemann-Übernahme

Das Bundeskartellamt hat heute der Eon AG erwartungsgemäß auch die Übernahme der Bergemann GmbH und der damit verbundenen Beteiligung von 34,8 % an der Ruhrgas AG untersagt.
„Die negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb und die Verbraucher wären in qualitativer und quantitativer Hinsicht noch gravierender als bei dem bereits vom Bundeskartellamt untersagten Erwerb der Gelsenberg AG“, warnte Bundeskartellamtspräsident Ulf Böge vor den Kaufplänen.Am 17. Januar 2002 hatte die Kartellbehörde Eon die Übernahme der Mehrheit an der Gelsenberg AG von BP v

Donnerstag, 28.02.2002, 14:55 Uhr
Michael Pecka
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Kartellamt untersagt Eon Bergemann-Übernahme
Das Bundeskartellamt hat heute der Eon AG erwartungsgemäß auch die Übernahme der Bergemann GmbH und der damit verbundenen Beteiligung von 34,8 % an der Ruhrgas AG untersagt.
„Die negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb und die Verbraucher wären in qualitativer und quantitativer Hinsicht noch gravierender als bei dem bereits vom Bundeskartellamt untersagten Erwerb der Gelsenberg AG“, warnte Bundeskartellamtspräsident Ulf Böge vor den Kaufplänen.Am 17. Januar 2002 hatte die Kartellbehörde Eon die Übernahme der Mehrheit an der Gelsenberg AG von BP v

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