Das Bundeskartellamt beendet die Begrenzung von Laufzeiten und Bezugsquoten in Gaslieferverträgen von regionalen und lokalen Weiterverteilern.
Die Evaluierung des Marktes habe gezeigt, dass die langen Laufzeiten und hohen Lieferquoten in den beanstandeten Lieferverträgen von Ferngasgesellschaften wie Eon Ruhrgas, Verbundnetz Gas AG (VNG), Wingas und RWE zurückgegangen seien, begründete die Behörde am 15. Juni ihre Entscheidung. Am Markt hätten sich unterschiedliche Vertragsmodelle, Produkte, verschiedene Lieferanten und eine gr
Dienstag, 15.06.2010, 14:18 Uhr
Marlen Ristola
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