Nach Angaben des Bundeskartellamtes sind die Auflagen, unter denen die Behörde im Dezember 2001 die Fusionsvorhaben der Deutschen Shell GmbH und der DEA Mineralöl AG sowie der Deutschen BP AG und der Veba Oel AG genehmigt hatte, von den beteiligten Unternehmen fristgerecht erfüllt worden.
Mit den Auflagen des Kartellamtes verpflichteten sich Shell&Dea sowie BP/Aral 5,3 % bzw. 4 % ihrer Marktanteile am inländischen Kraftstoffabsatz zu veräußern. Neben dem Verkauf von Tankstellen sollten die Mineralölkonzerne auch die Versorgungsmöglichkeiten unabhängiger Tankstellenbetreiber verbessern. Kartellamtspräsident Ulf Böge sah die Auflagen als vollständig erfüllt an, lediglich di
Freitag, 4.04.2003, 08:29 Uhr
Kai Eckert
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