Das Bundeskartellamt hat in einem Musterverfahren dem schleswig-holsteinischen kommunalen Gasversorger Gasversorgung Ahrensburg GmbH (GAG) die missbräuchliche Erhebung überhöhter Konzessionsabgaben untersagt und die Rückerstattung verfügt.
Da das Unternehmen innerhalb von einem Monat Einspruch vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf erheben kann, ist die Verfügung noch nicht rechtskräftig, sagte eine Kartellamts-Sprecherin am 21. September auf Anfrage von powernews.org. GAG prüft derzeit den Vorgang, erklärte ein Unternehmenssprecher.
Die Stadt Ahrensburg hatte nach Auslaufen des Konzessionsvertrages im Jahr 2006
Montag, 21.09.2009, 12:25 Uhr
Marlen Ristola
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