Die Verfahren gegen eine Vielzahl von Versorgern wegen missbräuchlich überhöhter Gaspreise war ein Tätigkeitsschwerpunkt des Bundeskartellamtes in den Jahren 2007 und 2008.
Zudem untersuchte die Behörde in den vergangenen zwei Jahren vorrangig Kartellabsprachen und Fusionen, heißt es in dem am 9. Juli vorgelegten Tätigkeitsbericht für den Zeitraum.
Auf Basis des Ende 2007 eingeführten Artikels 29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der zu einer Umkehr der Beweislast für die Energiewirtschaft führte, konnte das Kartellamt erfolgreic
Donnerstag, 9.07.2009, 12:46 Uhr
Marlen Ristola
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