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Energie & Management > Wirtschaft - Kartellamt: Rheinenergie muss Heizstromgeschäft verkaufen
Quelle: Rhein Energie
Wirtschaft

Kartellamt: Rheinenergie muss Heizstromgeschäft verkaufen

Vor einem engeren Zusammenschluss mit der Eon-Tochter Westenergie muss sich die Kölner Rheinenergie von seinem Heizstromgeschäft trennen.
Das Bundeskartellamt hat die geplante strategische Verbindung zwischen der Eon-Tochter Westenergie (Sitz in Essen) und Rheinenergie (Sitz in Köln) nach Änderungen am geplanten Zusammenschluss freigegeben, wie es in einer Mitteilung der Behörde heißt. Danach muss Rheinenergie wesentliche Teile des Heizstromgeschäftes verkaufen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte dazu: „Die geplante strategische Verbindung führt vor allem bei der Versorgung mit Heizstrom im Großraum Köln zu wettbewerblichen Problemen. Der Wegfall eines wesentlichen Wettbewerbers hätte die marktbeherrschende Stellung von Rheinenergie weiter verstärkt. Deshalb lassen wir den Zusammenschluss nur unter der Bedingung zu, dass wesentliche Teile des Heizstromgeschäfts der Rheinenergie auf einen Dritten übergehen.“

So schaffe man die Voraussetzung, dass eine neue wesentliche Wettbewerbskraft entstehen kann. „In der Gesamtabwägung sind diese wettbewerblichen Vorteile so gewichtig, dass sie unsere durchaus vorhandenen Bedenken, auch im Bereich E-Ladesäulen, überwiegen.“

Die strategische Verbindung zwischen der Eon-Tochter und dem Kölner Versorger soll im Wesentlichen aus drei Teilen bestehen. Zum einen wollen Rheinenergie und Westenergie ihre Stadtwerkebeteiligungen im Umland der Domstadt unter eine gemeinsame Kontrolle stellen. Weiter erhöht Westenergie und damit Eon seine Beteiligung an Rheinenergie auf rund 24 %. Der dritte Teil des Transaktionsvorhabens, der Erwerb der bisher von Westenergie gehaltenen 20-%-Beteiligung an den Stadtwerken Duisburg durch Rheinenergie, war vom Kartellamt bereits separat geprüft und freigegeben worden.

Neuer starker Marktteilnehmer soll entstehen

Nach den Erkenntnissen der Behörde ergaben sich wettbewerbliche Probleme vor allem im Bereich Heizstrom. Ohne die Veräußerung wesentlicher Teile dieses Geschäftsbereichs wäre die marktbeherrschende Stellung von Rheinenergie in und um Köln verstärkt worden.

Auch beim Betrieb von E-Ladesäulen für Autos führt das Zusammenschlussvorhaben nach Ansicht des Bundeskartellamtes in vereinzelten Lokalmärkten innerhalb von Bergheim, Köln und Sankt Augustin zu einer „kritischen Verstärkung der Marktstellung der Beteiligten“. Dabei handle es sich aber um wenige, lokal sehr eng umgrenzte Bereiche mit derzeit noch marginalen Umsätzen. Zudem werde sich dieser Markt auf weitere Sicht sehr dynamisch entwickeln. Alle anderen betroffenen Märkte in Bereichen der Energieversorgung seien unbedenklich.

Die Freigabe der strategischen Verbindung, so die Behörde weiter, steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass Rheinenergie einen wesentlichen Teil des Heizstromgeschäfts an einen einzigen Erwerber veräußert, einschließlich der für die Versorgung dieser Kunden im kommenden Jahr erforderlichen Großhandelsmengen. Der veräußerte Teil des Heizstromgeschäfts umfasst rund 6.000 Versorgungsverträge.

Freitag, 30.09.2022, 16:08 Uhr
Günter Drewnitzky
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Kartellamt: Rheinenergie muss Heizstromgeschäft verkaufen
Vor einem engeren Zusammenschluss mit der Eon-Tochter Westenergie muss sich die Kölner Rheinenergie von seinem Heizstromgeschäft trennen.
Das Bundeskartellamt hat die geplante strategische Verbindung zwischen der Eon-Tochter Westenergie (Sitz in Essen) und Rheinenergie (Sitz in Köln) nach Änderungen am geplanten Zusammenschluss freigegeben, wie es in einer Mitteilung der Behörde heißt. Danach muss Rheinenergie wesentliche Teile des Heizstromgeschäftes verkaufen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte dazu: „Die geplante strategische Verbindung führt vor allem bei der Versorgung mit Heizstrom im Großraum Köln zu wettbewerblichen Problemen. Der Wegfall eines wesentlichen Wettbewerbers hätte die marktbeherrschende Stellung von Rheinenergie weiter verstärkt. Deshalb lassen wir den Zusammenschluss nur unter der Bedingung zu, dass wesentliche Teile des Heizstromgeschäfts der Rheinenergie auf einen Dritten übergehen.“

So schaffe man die Voraussetzung, dass eine neue wesentliche Wettbewerbskraft entstehen kann. „In der Gesamtabwägung sind diese wettbewerblichen Vorteile so gewichtig, dass sie unsere durchaus vorhandenen Bedenken, auch im Bereich E-Ladesäulen, überwiegen.“

Die strategische Verbindung zwischen der Eon-Tochter und dem Kölner Versorger soll im Wesentlichen aus drei Teilen bestehen. Zum einen wollen Rheinenergie und Westenergie ihre Stadtwerkebeteiligungen im Umland der Domstadt unter eine gemeinsame Kontrolle stellen. Weiter erhöht Westenergie und damit Eon seine Beteiligung an Rheinenergie auf rund 24 %. Der dritte Teil des Transaktionsvorhabens, der Erwerb der bisher von Westenergie gehaltenen 20-%-Beteiligung an den Stadtwerken Duisburg durch Rheinenergie, war vom Kartellamt bereits separat geprüft und freigegeben worden.

Neuer starker Marktteilnehmer soll entstehen

Nach den Erkenntnissen der Behörde ergaben sich wettbewerbliche Probleme vor allem im Bereich Heizstrom. Ohne die Veräußerung wesentlicher Teile dieses Geschäftsbereichs wäre die marktbeherrschende Stellung von Rheinenergie in und um Köln verstärkt worden.

Auch beim Betrieb von E-Ladesäulen für Autos führt das Zusammenschlussvorhaben nach Ansicht des Bundeskartellamtes in vereinzelten Lokalmärkten innerhalb von Bergheim, Köln und Sankt Augustin zu einer „kritischen Verstärkung der Marktstellung der Beteiligten“. Dabei handle es sich aber um wenige, lokal sehr eng umgrenzte Bereiche mit derzeit noch marginalen Umsätzen. Zudem werde sich dieser Markt auf weitere Sicht sehr dynamisch entwickeln. Alle anderen betroffenen Märkte in Bereichen der Energieversorgung seien unbedenklich.

Die Freigabe der strategischen Verbindung, so die Behörde weiter, steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass Rheinenergie einen wesentlichen Teil des Heizstromgeschäfts an einen einzigen Erwerber veräußert, einschließlich der für die Versorgung dieser Kunden im kommenden Jahr erforderlichen Großhandelsmengen. Der veräußerte Teil des Heizstromgeschäfts umfasst rund 6.000 Versorgungsverträge.

Freitag, 30.09.2022, 16:08 Uhr
Günter Drewnitzky

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