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Energie & Management > Wettbewerb - Kartellamt mahnt ab
Wettbewerb

Kartellamt mahnt ab

Das Bundeskartellamt hat heute erstmals wegen überhöhter Netznutzungsentgelte abgemahnt. Danach soll den Stadtwerken Mainz AG die Forderung nach missbräuchlich überhöhten Netznutzungsentgelten untersagt werden.
Im Rahmen des Vergleichsmarktkonzeptes habe das Bundeskartellamt ermittelt, dass das Mainzer Unternehmen als Stadtwerk, gemessen an der zum Vergleich herangezogenen RWE Net AG, bis zu 23 % höhere Entgelte für die Netznutzung verlangt habe.Nach Auskunft der Behörde handelt es sich um die erste Abmahnung im Rahmen der Ende Januar 2002 eingeleiteten zehn förmlichen Missbrauchsverfahren wege

Dienstag, 27.08.2002, 16:05 Uhr
Cerstin Gammelin
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Kartellamt mahnt ab
Das Bundeskartellamt hat heute erstmals wegen überhöhter Netznutzungsentgelte abgemahnt. Danach soll den Stadtwerken Mainz AG die Forderung nach missbräuchlich überhöhten Netznutzungsentgelten untersagt werden.
Im Rahmen des Vergleichsmarktkonzeptes habe das Bundeskartellamt ermittelt, dass das Mainzer Unternehmen als Stadtwerk, gemessen an der zum Vergleich herangezogenen RWE Net AG, bis zu 23 % höhere Entgelte für die Netznutzung verlangt habe.Nach Auskunft der Behörde handelt es sich um die erste Abmahnung im Rahmen der Ende Januar 2002 eingeleiteten zehn förmlichen Missbrauchsverfahren wege

Dienstag, 27.08.2002, 16:05 Uhr
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