Das Bundeskartellamt gibt den Gasversorgern, gegen die es wegen möglicherweise überhöhter Preise ermittelt, eine Woche länger Zeit, um die geforderten Informationen zu ihren Preiskalkulationen einzureichen.
Wie eine Sprecherin bestätigte, hat die Behörde die Frist zum Einreichen der Auskünfte bis zum 1. April verlängert - ursprünglich sollten die Informationen schon in dieser Woche vorliegen. Die Fristverlängerung sei ein "vollkommen normaler Vorgang", so die Sprecherin weiter. Einen Bericht der Süddeutschen Zeitung, die Gasversorger brüskierten das Kartellamt durch vorsätzliches Zurückhalten de
Dienstag, 25.03.2008, 15:23 Uhr
Peter Focht
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