Das Bundeskartellamt hat gegen die RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH, die RWE Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH und die EnBW Regional AG ein Missbrauchsverfahren wegen unangemessener Bedingungen für neue Wettbewerber beim Wärmestrom-Netzzugang eingeleitet.
Nach Einschätzung von Kartellamtspräsident Ulf Böge hätten die Verbraucher auch fünf Jahre nach der Liberalisierung des Strommarktes faktisch keine Möglichkeit, ihren Stromversorger zu wechseln, wenn sie ihren Heizbedarf mit Nachtspeicherheizungen decken. Die Stromnetzbetreiber haben nach Angaben des Kartellamtes lange Zeit auf das Fehlen geeigneter Lastprofile verwiesen, nach denen konkurriere
Donnerstag, 13.11.2003, 15:19 Uhr
Kai Eckert
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