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Energie & Management > Anteilsverkauf - Kartellamt gegen Eon-Vormacht
Anteilsverkauf

Kartellamt gegen Eon-Vormacht

Die Energie-Aktiengesellschaft Mitteldeutschland (EAM) mit Sitz in Kassel darf nicht wie geplant 33 % der Anteile an der Stadtwerke Eschwege GmbH übernehmen, entschied das Bundeskartellamt.
Die beabsichtigte Beteiligung lasse eine Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung des Eon-Konzerns beim Strom- und Gasabsatz erwarten, begründete die Wettbewerbsbehörde ihre Entscheidung. Die Münchner Eon Energie AG ist mit 73,34 % an der Kasseler EAM beteiligt.„Eine noch stärkere, langfristige Absicherung der Absatzmärkte durch die Beteiligung des Eon-Konzerns an Stadtwerken kann we

Dienstag, 23.09.2003, 16:36 Uhr
Michael Pecka
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Kartellamt gegen Eon-Vormacht
Die Energie-Aktiengesellschaft Mitteldeutschland (EAM) mit Sitz in Kassel darf nicht wie geplant 33 % der Anteile an der Stadtwerke Eschwege GmbH übernehmen, entschied das Bundeskartellamt.
Die beabsichtigte Beteiligung lasse eine Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung des Eon-Konzerns beim Strom- und Gasabsatz erwarten, begründete die Wettbewerbsbehörde ihre Entscheidung. Die Münchner Eon Energie AG ist mit 73,34 % an der Kasseler EAM beteiligt.„Eine noch stärkere, langfristige Absicherung der Absatzmärkte durch die Beteiligung des Eon-Konzerns an Stadtwerken kann we

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