Die italienische Antimonopolbehörde hat sich gegen eine Beteiligung des staatlichen Energieversorgers Enel an dessen Leitungstochter Terna ausgesprochen.
Zur Gewährleitung der Neutralität und Versorgungssicherheit müssen nach Auffassung der Kartellbeamten ausnahmslos alle Stromanbieter aus dem Leitungsgeschäft herausgehalten werden. Deshalb dürfe der ehemalige Strommonopolist nach der bevorstehenden Privatisierung der Terna im Mai und der anschließenden Fusion bis 2005 mit dem staatlichen Netzbetreiber GRTN nicht wie geplant bis zu 20 % seiner Ante
Mittwoch, 21.04.2004, 17:13 Uhr
Harald Jung
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