Die langfristigen Gaslieferverträge der Essener Ruhrgas AG verstoßen nach Einschätzung des Bundeskartellamtes gegen europäisches und deutsches Kartellrecht. Deshalb hat die Aufsichtsbehörde das Unternehmen am 13. Dezember, wie bereits im Oktober angekündigt, offiziell abgemahnt.
Das Bundeskartellamt kritisierte dabei die in den Lieferverträgen enthaltenen Vereinbarungen mit Weiterverteilern in ihrer Kombination von langfristigen Bezugsverpflichtungen und dem hohen Grad an tatsächlicher Bedarfsdeckung. Nach Ansicht der Behörde könnten sich diese Vereinbarungen negativ auf den Wettbewerb auswirken und so den Markt in „unzulässiger Weise abschotten“. Die Abmahnun
Dienstag, 13.12.2005, 15:00 Uhr
Andreas Kögler
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