Das Bundeskartellamt hat den Großteil seiner Verfahren gegen Strom- und Gasversorger wegen missbräuchlicher Weiterverkaufsverbote abgeschlossen und erhofft sich davon eine Belebung des Energiehandels.
Wie die Behörde am 7. Juli mitteilte, haben sich zwölf große deutsche Energieversorger verpflichtet, Vertragsklauseln, die industriellen Verbrauchern ein Weiterverkaufsverbot für Mindestabnahmemengen bei Strom und/oder Gas auferlegen, nicht mehr anzuwenden. Auf solche Klauseln verzichtet haben aktuell die Oldenburger EWE, Erdgas Münster, Wingas, RWE, die Darmstädter Entega, die Kölner Rhei
Mittwoch, 7.07.2010, 17:07 Uhr
Peter Focht
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