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Energie & Management > Recht - Kartellamt bescheinigt RWE marktbeherrschende Stellung
Quelle: Shutterstock
Recht

Kartellamt bescheinigt RWE marktbeherrschende Stellung

Das Bundeskartellamt hat den dritten Marktmachtbericht − Bericht über die Wettbewerbsverhältnisse bei der Erzeugung elektrischer Energie 2021 − vorgelegt.
Der Bericht analysiert wie bereits in den vergangenen Jahren die Marktmachtverhältnisse bei der Erzeugung und dem erstmaligen Absatz von Strom. Erstmals stellt der Bericht Indikatoren für die Marktverhältnisse in bestimmten Bereichen der Regelenergie vertiefter dar.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Das vergangene Jahr war durch ein Wiederanziehen der Stromnachfrage und die ersten Kraftwerksabschaltungen im Zuge des Kohleausstiegs gekennzeichnet. Hinzu kam eine vergleichsweise niedrige Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien. Dadurch wurde der Kraftwerkspark des unverändert größten Stromerzeugers RWE erwartungsgemäß in einer deutlich größeren Anzahl von Stunden unverzichtbar für die Deckung der Stromnachfrage. Nach unseren Ermittlungen liegt RWE damit über der Schwelle für eine marktbeherrschende Stellung. Die Abschaltung dreier weiterer Kernkraftwerke am Jahresende 2021 sowie der fortschreitende Kohle- und Atomausstieg verstärkt die Marktstellung von RWE tendenziell weiter." 

Der Bericht analysiert die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse auf dem deutsch-luxemburgischen Stromerstabsatzmarkt vom 1. Oktober 2020 bis einschließlich 30. September 2021. Nach den Ergebnissen der Analysen ist RWE das einzige Erzeugungsunternehmen, das derzeit die vom Bundeskartellamt verwendete Vermutungsschwelle für eine marktbeherrschende Stellung klar überschreitet.

Hohe Konzentration in Bereichen der Regelenergie

Die Analysen zeigen weiter, dass die Bedeutung ausländischer Kraftwerkskapazitäten für den deutschen Stromerstabsatzmarkt zugenommen hat. Im Bereich des Angebots von Regelenergie, die zum Ausgleich von Frequenzschwankungen im Stromnetz benötigt wird, wurden mit der Einführung des Regelarbeitsmarktes im November 2020 die wettbewerblichen Rahmenbedingungen grundlegend verändert. Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskartellamt erstmalig Indikatoren für die Marktverhältnisse bei verschiedenen Formen der Regelenergie ermittelt.
 
 
"Die von uns analysierten Kraftwerksdaten deuten auf eine sehr hohe Konzentration in bestimmten Bereichen der Regelenergie hin. Dies gilt insbesondere für die sogenannte positive Sekundärregelung. Für diese spielen Pumpspeicheranlagen eine ganz herausgehobene Rolle und hier ist EnBW der führende Anbieter. Ob dies bis hin zu einer marktbeherrschenden Stellung reicht, muss noch vertieft und unter Einbeziehung weiterer Faktoren geprüft werden. Das Preissetzungsverhalten der großen Anbieter im Bereich der Regelreserve wird von uns weiterhin sehr genau beobachtet", so Mundt weiter. 

Das Bundeskartellamt hat den gesetzlichen Auftrag, mindestens alle zwei Jahre einen gesonderten Bericht über die Wettbewerbssituation bei der Erzeugung elektrischer Energie zu veröffentlichen. Die Berichte sollen den Marktakteuren mehr Rechtssicherheit über ihre jeweils aktuelle Marktposition verschaffen. Aufgrund der Dynamik des Transformationsprozesses im Zuge des fortschreitenden Atom- und Kohleausstiegs und der bevorstehenden Etablierung europäischer Plattformen für die Regelenergiebeschaffung erwägt das Bundeskartellamt, auch den kommenden Marktmachtbericht früher als nach der gesetzlich vorgesehenen Zweijahresfrist zu veröffentlichen.

Donnerstag, 17.02.2022, 13:32 Uhr
Marie Pfefferkorn
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Kartellamt bescheinigt RWE marktbeherrschende Stellung
Das Bundeskartellamt hat den dritten Marktmachtbericht − Bericht über die Wettbewerbsverhältnisse bei der Erzeugung elektrischer Energie 2021 − vorgelegt.
Der Bericht analysiert wie bereits in den vergangenen Jahren die Marktmachtverhältnisse bei der Erzeugung und dem erstmaligen Absatz von Strom. Erstmals stellt der Bericht Indikatoren für die Marktverhältnisse in bestimmten Bereichen der Regelenergie vertiefter dar.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Das vergangene Jahr war durch ein Wiederanziehen der Stromnachfrage und die ersten Kraftwerksabschaltungen im Zuge des Kohleausstiegs gekennzeichnet. Hinzu kam eine vergleichsweise niedrige Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien. Dadurch wurde der Kraftwerkspark des unverändert größten Stromerzeugers RWE erwartungsgemäß in einer deutlich größeren Anzahl von Stunden unverzichtbar für die Deckung der Stromnachfrage. Nach unseren Ermittlungen liegt RWE damit über der Schwelle für eine marktbeherrschende Stellung. Die Abschaltung dreier weiterer Kernkraftwerke am Jahresende 2021 sowie der fortschreitende Kohle- und Atomausstieg verstärkt die Marktstellung von RWE tendenziell weiter." 

Der Bericht analysiert die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse auf dem deutsch-luxemburgischen Stromerstabsatzmarkt vom 1. Oktober 2020 bis einschließlich 30. September 2021. Nach den Ergebnissen der Analysen ist RWE das einzige Erzeugungsunternehmen, das derzeit die vom Bundeskartellamt verwendete Vermutungsschwelle für eine marktbeherrschende Stellung klar überschreitet.

Hohe Konzentration in Bereichen der Regelenergie

Die Analysen zeigen weiter, dass die Bedeutung ausländischer Kraftwerkskapazitäten für den deutschen Stromerstabsatzmarkt zugenommen hat. Im Bereich des Angebots von Regelenergie, die zum Ausgleich von Frequenzschwankungen im Stromnetz benötigt wird, wurden mit der Einführung des Regelarbeitsmarktes im November 2020 die wettbewerblichen Rahmenbedingungen grundlegend verändert. Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskartellamt erstmalig Indikatoren für die Marktverhältnisse bei verschiedenen Formen der Regelenergie ermittelt.
 
 
"Die von uns analysierten Kraftwerksdaten deuten auf eine sehr hohe Konzentration in bestimmten Bereichen der Regelenergie hin. Dies gilt insbesondere für die sogenannte positive Sekundärregelung. Für diese spielen Pumpspeicheranlagen eine ganz herausgehobene Rolle und hier ist EnBW der führende Anbieter. Ob dies bis hin zu einer marktbeherrschenden Stellung reicht, muss noch vertieft und unter Einbeziehung weiterer Faktoren geprüft werden. Das Preissetzungsverhalten der großen Anbieter im Bereich der Regelreserve wird von uns weiterhin sehr genau beobachtet", so Mundt weiter. 

Das Bundeskartellamt hat den gesetzlichen Auftrag, mindestens alle zwei Jahre einen gesonderten Bericht über die Wettbewerbssituation bei der Erzeugung elektrischer Energie zu veröffentlichen. Die Berichte sollen den Marktakteuren mehr Rechtssicherheit über ihre jeweils aktuelle Marktposition verschaffen. Aufgrund der Dynamik des Transformationsprozesses im Zuge des fortschreitenden Atom- und Kohleausstiegs und der bevorstehenden Etablierung europäischer Plattformen für die Regelenergiebeschaffung erwägt das Bundeskartellamt, auch den kommenden Marktmachtbericht früher als nach der gesetzlich vorgesehenen Zweijahresfrist zu veröffentlichen.

Donnerstag, 17.02.2022, 13:32 Uhr
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