Am 1. Mai ist im österreichischen Bundesland Kärnten eine Verordnung in Kraft getreten, die die Vergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien ähnlich dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Deutschland regelt.
Strom aus Photovoltaikanlagen wird danach mit 10 ATS, umgerechnet etwa 1,42 DM vergütet. Die Sätze für die Windkraft liegen zwischen 11 und 19 Pf./kWh, für Biogasanlagen zwischen 12 und 16 Pf./kWh, für Bioöle zwischen 22 und 38 Pf./kWh und für sonstige Biomasse zwischen 16 und 30 Pf./kWh. Die Spannen kommen zustande, weil die Verordnung nach Anlagengröße, Tarifzeit sowie Winter und Sommer untersch
Freitag, 19.05.2000, 13:53 Uhr
Armin Müller
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