Das Bundeskabinett hat am 26. Oktober außer zum CCS-Gesetz auch für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung die Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bund und Ländern beschlossen.
Das Gesetz, das eine jährliche steuerliche Absetzbarkeit von 10 % der Kosten für energetische Gebäudesanierungen vorsah, war im Juli im Bundesrat gescheitert. Die Länder hatten sich geweigert, bis zu 900 Mio. Euro der insgesamt 1,5 Mrd. Euro an Steuerausfällen hinzunehmen. Auch der Bund wollte die Kosten nicht komplett tragen. Der Druck, endlich zu Energieeinsparungen im Gebäud
Mittwoch, 26.10.2011, 08:56 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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