Bild: Fotolia.com, Gina Sanders
Die durch die Verordnung voraussichtlich entstehende Mehrbelastung der Haushalte schätzt die Bundesregierung als gering ein.
Auf Ihrer Klausurtagung im brandenburgischen Meseberg hat die Bundesregierung den Weg für eine neue Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) frei gemacht. Damit sollen künftig über einen Marktmechanismus Potenziale zur Flexibilisierung des Stromverbrauchs und damit zur Netzstabilisierung erschlossen werden.Abschaltbare Lasten im Sinne der Verordnung sollen Verbrauchse
Mittwoch, 25.05.2016, 17:26 Uhr
Fritz Wilhelm
© 2024 Energie & Management GmbH