Bild:
Die Bundesregierung hat ein Gesetz beschlossen, mit dem verhindert werden soll, dass Energiekonzerne sich vor den Kosten für den Rückbau von Kernkraftwerken und der Endlagerung drücken können.
Mit dem beschlossenen Gesetz zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Bereich der Kernenergie hat die Bundesregierung am 14. Oktober bestehende Haftungslücken geschlossen, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Betreiber von Kernkraftwerken haften auch nach dem neuen Gesetz für die nuklearen Entsorgungskosten. Zudem stell
Mittwoch, 14.10.2015, 12:02 Uhr
Kai Eckert
© 2024 Energie & Management GmbH