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Das Bundeskabinett befasste sich am 24. Juni mit den Verträgen, die das Abschalten von Braunkohle-Kraftwerken und die dafür fällige Betreiber-Entschädigung von 4,35 Mrd. Euro regeln.
Damit ist eine Komponente zum Kohleausstieg vorgelegt, die bislang die Verabschiedung des Gesetzentwurfs verhinderte. Das Kohleausstiegsgesetz soll noch vor der Sommerpause am 3. Juli sowohl Bundestag wie auch Bundesrat passieren. Grund für die Eile ist, dass sonst auch das Strukturhilfegesetz nicht in Kraft treten kann und damit die Gelder für die betroffenen Kohleregionen nicht zur Verfügung ste
Mittwoch, 24.06.2020, 12:47 Uhr
Susanne Harmsen
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