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Energie & Management > Recht - Kabinett passt Energiesicherungsgesetz an
Quelle: Fotolia / H-J Paulsen
Recht

Kabinett passt Energiesicherungsgesetz an

Das Bundeskabinett hat angesichts der angespannten Versorgungslage beim Gas Gesetzesänderungen zugestimmt.
Mit den vom Kabinett beschlossenen Änderungen sollen angeschlagene Energieunternehmen der kritischen Infrastruktur vor einer Insolvenz geschützt werden. Zur Sicherung der Gasversorgung und Verhinderung von Kettenreaktionen sollen deshalb Staatsbeteiligungen und Finanzspritzen bei Energieunternehmen ähnlich wie während der Corona-Pandemie möglich sein. Außerdem sind neue Preisanpassungsmechanismen geplant, damit Gasimporteure die gestiegenen Einkaufspreise leichter an die Kunden weiterreichen können. Die Änderung des Energiesicherungsgesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes sollen noch in dieser Woche vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

"Die Lage am Gasmarkt ist angespannt und wir können eine Verschlechterung der Situation leider nicht ausschließen. Wir müssen uns darauf vorbereiten, dass sich die Lage zuspitzt. Deshalb schärfen wir mit der Novelle des Energiesicherungsgesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes unsere Instrumente noch mal nach", erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). "Es geht darum, alles zu tun, um auch im kommenden Winter die grundlegende Versorgung aufrechtzuerhalten und die Energiemärkte so lange es geht am Laufen zu halten, trotz hoher Preise und wachsender Risiken."

"Wir werden nicht zulassen, dass wir einen systemischen Effekt im deutschen und europäischen Gasmarkt bekommen, weil dann Dominoeffekte eintreten und von einer Unternehmenspleite andere Branchen oder die Versorgungssicherheit insgesamt erfasst wird", so Habeck.

Staatliche Finanzspritzen könnten etwa an den Versorger Uniper gehen. Der Gasimporteur hat bereits bestätigt, mit dem Bund wegen der Mehrkosten für den Gasankauf über Stabilisierungsmaßnahmen in Milliardenhöhe im Gespräch zu sein. Während der Corona-Pandemie war der Bund bei der Lufthansa eingestiegen. Außerdem könnte sich der Bund an Gazprom Germania beteiligen, für das die Bundesnetzagentur seit April übergangsweise die Treuhänderschaft übernommen hat. Dem Bund sollen bei Unternehmen der kritischen Infrastruktur im Energiesektor Aktienanteile oder stille Einlagen möglich sein.
 

Grundlage für schnelle Notfallreaktion

Mit der Ausweitung des Instrumentenkastens will die Bundesregierung in der Lage sein, im Notfall schnell auf eine sich zuspitzende Versorgungslage reagieren zu können. Am 11. Juli stehen Wartungsarbeiten an der Gaspipeline Nord Stream 1 an, durch die russisches Gas nach Deutschland fließt. Bereits vor Wochen wurde die Gasliefermenge um 60 Prozent auf 40 Prozent der maximalen Kapazitäten reduziert. Sollte der Zufluss ganz versiegen und nicht etwa durch zusätzliche Gaslieferungen über die ukrainische Pipeline oder durch den Ankauf von Flüssiggas ersetzt werden können, droht Deutschland im Herbst und Winter eine schwierige Zeit, in der das Gas knapp ist.

Geplant ist eine Änderung des Paragrafen 24 des Energiesicherungsgesetzes, damit die Weitergabe von höheren Gaspreisen zweifelsfrei in Verträgen möglich ist. Zuvor muss allerdings von der Bundesnetzagentur eine erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland festgestellt werden. Außerdem soll es keinen Automatismus zwischen der Ausrufung der Alarm- oder Notfallstufe durch die Bundesnetzagentur gemäß dem Notfallplan Gas und der Aktivierung der gesetzlichen Preisanpassungsrechte geben.

Zudem ist im Energiesicherungsgesetz ein neuer Paragraf 26 vorgesehen, in dem nach Angaben aus Regierungskreisen ein sogenanntes saldiertes Preisanpassungsrecht vorgesehen ist. Dabei handele es sich um einen Mechanismus, bei dem die Mehrkosten einer Ersatzbeschaffung infolge von verminderten Gasimporten gleichmäßig auf alle Gaskunden verteilt werden können.

Kaskadeneffekte sollen verhindert werden

Übergreifendes Ziel beider, alternativ zueinander stehender Preisanpassungsrechte ist es, die Marktmechanismen und Lieferketten so lange wie möglich aufrechtzuerhalten und Kaskadeneffekte zu verhindern, so das Ministerium.

Außerdem werden im Paragraf 29 des Energiesicherungsgesetzes zeitlich befristet gesellschaftsrechtliche Erleichterungen eingeführt, die dem Bund die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen bei Unternehmen der kritischen Infrastruktur im Energiesektor erleichtern. Dieses Instrument ist an enge Voraussetzungen geknüpft und soll erst im Falle weiter steigender Gaspreise und einer Zuspitzung der Lage genutzt werden.

Mit einer neuen Verordnungsermächtigung sollen laut Ministerium Maßnahmen auch vor Eintritt des Krisenfalls und vor dem Einsatz der Bundeslastverteilung getroffen werden können, also zum Beispiel bereits nach Ausrufung der Frühwarnstufe Gas. Durch Rechtsverordnung können so beispielsweise Maßnahmen zur Energieeinsparung geregelt werden.

Dienstag, 5.07.2022, 14:16 Uhr
Andrea Thomas / DJ
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Kabinett passt Energiesicherungsgesetz an
Das Bundeskabinett hat angesichts der angespannten Versorgungslage beim Gas Gesetzesänderungen zugestimmt.
Mit den vom Kabinett beschlossenen Änderungen sollen angeschlagene Energieunternehmen der kritischen Infrastruktur vor einer Insolvenz geschützt werden. Zur Sicherung der Gasversorgung und Verhinderung von Kettenreaktionen sollen deshalb Staatsbeteiligungen und Finanzspritzen bei Energieunternehmen ähnlich wie während der Corona-Pandemie möglich sein. Außerdem sind neue Preisanpassungsmechanismen geplant, damit Gasimporteure die gestiegenen Einkaufspreise leichter an die Kunden weiterreichen können. Die Änderung des Energiesicherungsgesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes sollen noch in dieser Woche vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

"Die Lage am Gasmarkt ist angespannt und wir können eine Verschlechterung der Situation leider nicht ausschließen. Wir müssen uns darauf vorbereiten, dass sich die Lage zuspitzt. Deshalb schärfen wir mit der Novelle des Energiesicherungsgesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes unsere Instrumente noch mal nach", erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). "Es geht darum, alles zu tun, um auch im kommenden Winter die grundlegende Versorgung aufrechtzuerhalten und die Energiemärkte so lange es geht am Laufen zu halten, trotz hoher Preise und wachsender Risiken."

"Wir werden nicht zulassen, dass wir einen systemischen Effekt im deutschen und europäischen Gasmarkt bekommen, weil dann Dominoeffekte eintreten und von einer Unternehmenspleite andere Branchen oder die Versorgungssicherheit insgesamt erfasst wird", so Habeck.

Staatliche Finanzspritzen könnten etwa an den Versorger Uniper gehen. Der Gasimporteur hat bereits bestätigt, mit dem Bund wegen der Mehrkosten für den Gasankauf über Stabilisierungsmaßnahmen in Milliardenhöhe im Gespräch zu sein. Während der Corona-Pandemie war der Bund bei der Lufthansa eingestiegen. Außerdem könnte sich der Bund an Gazprom Germania beteiligen, für das die Bundesnetzagentur seit April übergangsweise die Treuhänderschaft übernommen hat. Dem Bund sollen bei Unternehmen der kritischen Infrastruktur im Energiesektor Aktienanteile oder stille Einlagen möglich sein.
 

Grundlage für schnelle Notfallreaktion

Mit der Ausweitung des Instrumentenkastens will die Bundesregierung in der Lage sein, im Notfall schnell auf eine sich zuspitzende Versorgungslage reagieren zu können. Am 11. Juli stehen Wartungsarbeiten an der Gaspipeline Nord Stream 1 an, durch die russisches Gas nach Deutschland fließt. Bereits vor Wochen wurde die Gasliefermenge um 60 Prozent auf 40 Prozent der maximalen Kapazitäten reduziert. Sollte der Zufluss ganz versiegen und nicht etwa durch zusätzliche Gaslieferungen über die ukrainische Pipeline oder durch den Ankauf von Flüssiggas ersetzt werden können, droht Deutschland im Herbst und Winter eine schwierige Zeit, in der das Gas knapp ist.

Geplant ist eine Änderung des Paragrafen 24 des Energiesicherungsgesetzes, damit die Weitergabe von höheren Gaspreisen zweifelsfrei in Verträgen möglich ist. Zuvor muss allerdings von der Bundesnetzagentur eine erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland festgestellt werden. Außerdem soll es keinen Automatismus zwischen der Ausrufung der Alarm- oder Notfallstufe durch die Bundesnetzagentur gemäß dem Notfallplan Gas und der Aktivierung der gesetzlichen Preisanpassungsrechte geben.

Zudem ist im Energiesicherungsgesetz ein neuer Paragraf 26 vorgesehen, in dem nach Angaben aus Regierungskreisen ein sogenanntes saldiertes Preisanpassungsrecht vorgesehen ist. Dabei handele es sich um einen Mechanismus, bei dem die Mehrkosten einer Ersatzbeschaffung infolge von verminderten Gasimporten gleichmäßig auf alle Gaskunden verteilt werden können.

Kaskadeneffekte sollen verhindert werden

Übergreifendes Ziel beider, alternativ zueinander stehender Preisanpassungsrechte ist es, die Marktmechanismen und Lieferketten so lange wie möglich aufrechtzuerhalten und Kaskadeneffekte zu verhindern, so das Ministerium.

Außerdem werden im Paragraf 29 des Energiesicherungsgesetzes zeitlich befristet gesellschaftsrechtliche Erleichterungen eingeführt, die dem Bund die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen bei Unternehmen der kritischen Infrastruktur im Energiesektor erleichtern. Dieses Instrument ist an enge Voraussetzungen geknüpft und soll erst im Falle weiter steigender Gaspreise und einer Zuspitzung der Lage genutzt werden.

Mit einer neuen Verordnungsermächtigung sollen laut Ministerium Maßnahmen auch vor Eintritt des Krisenfalls und vor dem Einsatz der Bundeslastverteilung getroffen werden können, also zum Beispiel bereits nach Ausrufung der Frühwarnstufe Gas. Durch Rechtsverordnung können so beispielsweise Maßnahmen zur Energieeinsparung geregelt werden.

Dienstag, 5.07.2022, 14:16 Uhr
Andrea Thomas / DJ

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