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Energie & Management > Emissionshandel - Kabinett beschließt NAP-Gesetz
Emissionshandel

Kabinett beschließt NAP-Gesetz

Das Bundeskabinett hat am 21. April das "Gesetz über den Nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007" (NAP-Gesetz) verabschiedet. Zwei Tage zuvor wurden in einer Kanzleramtssitzung letzte Details besprochen.
Grundlage für das NAP-Gesetz ist der vom Bundeskabinett am 31. März 2004 beschlossene Nationale Allokationsplan (NAP) für die erste Handelsperiode 2005 bis 2007. Der NAP wurde unter der EU-Kommission in Brüssel unter Parlamentsvorbehalt zugestellt. Das Gesetz kommt am 5. Mai in den Deutschen Bundestag. Es unterliegt nicht der Zustimmungspflicht des Bundesrates.

Mittwoch, 21.04.2004, 14:55 Uhr
Cerstin Gammelin
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Kabinett beschließt NAP-Gesetz
Das Bundeskabinett hat am 21. April das "Gesetz über den Nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007" (NAP-Gesetz) verabschiedet. Zwei Tage zuvor wurden in einer Kanzleramtssitzung letzte Details besprochen.
Grundlage für das NAP-Gesetz ist der vom Bundeskabinett am 31. März 2004 beschlossene Nationale Allokationsplan (NAP) für die erste Handelsperiode 2005 bis 2007. Der NAP wurde unter der EU-Kommission in Brüssel unter Parlamentsvorbehalt zugestellt. Das Gesetz kommt am 5. Mai in den Deutschen Bundestag. Es unterliegt nicht der Zustimmungspflicht des Bundesrates.

Mittwoch, 21.04.2004, 14:55 Uhr
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