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Energie & Management > Klimaschutz - Kabinett beschließt Gesetzesnovelle mit Klimaneutralität bis 2045
Bild: Fotolia, frenta
Klimaschutz

Kabinett beschließt Gesetzesnovelle mit Klimaneutralität bis 2045

Deutschland will schon bis 2045 klimaneutral werden, so die Novelle des Klimaschutzgesetzes. Das Zwischenziel für 2030 steigt von derzeit 55 auf 65 % CO2-Minderung gegenüber 1990.
Ziel der am 12. Mai vom Bundeskabinett beschlossenen Novelle des Klimaschutzgesetzes ist mehr Generationengerechtigkeit. Das Bundesverfassungsgericht hatte jungen Klägern recht gegeben, die ein Aufschieben der Treibhausgasminderung auf die Zeit nach 2030 als Beschneidung ihrer Freiheitsrechte bezeichneten. Für 2040 gilt ein neues Zwischenziel von 88 % Minderung der Treibhausgasemissionen (THG). Bis 2045 soll Deutschland ganz ohne sie auskommen.

Die Bundesregierung werde zudem in den nächsten Wochen mit einem Sofortprogramm erste Weichenstellungen für das neue Ziel vornehmen, erläuterte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). „Mit diesem Gesetz schaffen wir mehr Generationengerechtigkeit, mehr Planungssicherheit und einen entschlossenen Klimaschutz, der die Wirtschaft nicht abwürgt, sondern umbaut und modernisiert“, sagte sie in Berlin.

Sektorziele bis 2030 verschärft

Das Klimaschutzgesetz führt das System der jahresscharfen zulässigen Emissionsmengen für die einzelnen Sektoren für die 2020er-Jahre fort und senkt sie deutlich ab. „Wenn man das Ziel nicht erreicht, wie zum Beispiel in diesem Jahr der Gebäudesektor, dann muss sofort nachgearbeitet werden“, verdeutlichte Schulze. Die zuständigen Minister müssten binnen drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen und mitteilen, wie sie die Zielverfehlung ausgleichen wollen.

Den Löwenanteil der zusätzlichen Minderung bis 2030 sollen die Energiewirtschaft und die Industrie übernehmen. Dies folge dem ökonomischen Gedanken, dort zu mindern, wo die Vermeidungskosten am geringsten sind. Zudem verursachten Industrie- und Energiesektor die höchsten Emissionen.

Schneller erneuerbare Stromerzeugung ausbauen

„Eine erneuerbare Energieversorgung ist der Schlüssel für Emissionsminderungen in allen anderen Sektoren, in denen erneuerbar erzeugter Strom fossile Brenn- und Kraftstoffe ersetzen kann“, sagte Schulze. Deshalb müsse der Ausbau erneuerbarer Energieerzeugung enorm beschleunigt werden. Ein früherer Ausstieg aus der Kohleverstromung sei abhängig von der Menge des hierzulande erzeugten Ökostroms.

Bis 2040 wolle Deutschland seinen Strombedarf komplett aus erneuerbaren Energien decken. „Bayern und Nordrhein-Westfalen können hier ganz schnell ein Zeichen setzen, indem sie ihre Abstandsregelungen zu Windkraftanlagen aufheben“, sagte Schulze. Notwendig sei ein zwischen Bund und Ländern vereinbarter verbindlicher Zukunftspakt zum Ausbau erneuerbarer Energien einschließlich massiver Investitionen in Klimaschutz.

Deutsches Gesetz greift EU-Beschlüssen vor

Das neue deutsche Klimaziel für 2030 berücksichtige schon das erhöhte EU-Klimaziel für 2030, auf das sich alle Mitgliedstaaten unter deutscher Ratspräsidentschaft Ende 2020 verständigt hatten. Auch für die 2030er-Jahre sieht das Gesetz für jedes einzelne Jahr konkrete Minderungsziele vor. „Wie diese zwischen den Sektoren aufgeteilt werden, wird im Jahr 2024 entschieden, wenn auf europäischer Ebene wichtige Weichen für die künftige Klimaschutzarchitektur gestellt sind“, kündigte Schulze an.

Neu ist eine Zielvorgabe für den Erhalt und Ausbau natürlicher THG-Senken wie Wälder und Moore. Sie sollen unvermeidbare Restemissionen etwa aus der Viehhaltung oder bestimmten Industrieprozessen künftig kompensieren. Der Senkenausbau benötigt einen langen Vorlauf. Nach 2050 strebt die Bundesregierung negative Emissionen an, dann soll Deutschland mehr THG einbinden, als es ausstößt.

8 Mrd. Euro mehr Förderung

Das Sofortprogramm zur Umsetzung der neuen Klimaschutzziele für die verschiedenen Sektoren soll mit bis zu 8 Mrd. Euro zusätzlich gefördert werden. Auch sollen die Energiestandards für Neubauten verschärft werden. Die große Koalition einigte sich nicht auf einen höheren CO2-Preis für Brennstoffe, wie von der Union gefordert. Aber die Kosten von aktuell 25 Euro/Tonne CO2 für fossile Brennstoffe zum Heizen sollen je zur Hälfte von Mietern und Vermietern gezahlt werden. Das soll Vermieter zu energetischen Sanierungen und klimafreundlichen Heizungen bewegen.

„Viele können eben nicht einfach auf umweltfreundlichere Wege ausweichen“, begründete Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) die Ablehnung einer schnelleren Erhöhung des CO2-Preises auf fossile Brennstoffe. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt forderte dagegen eine Anhebung des CO2-Preises von derzeit 25 auf 45 Euro bereits 2022, um „schneller den Umstieg von fossilen Energieträgern auf sauberen Strom zu fördern“.

Der Maßnahmenplan sieht zudem einen Investitionspakt mit der Industrie für „klimafreundliche Produktion in Deutschland“ und eine Förderung des Einsatzes von Wasserstoff vor. Außerdem will die Regierung prüfen, ob zur Finanzierung eines Teils der Vorhaben klimaschädliche Subventionen wegfallen können. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) unterstrich, dass die deutsche Industrie Hilfen zum Umbau bekommen werde. Dazu solle der Strompreis für alle gesenkt werden, indem die EEG-Umlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien wegfällt. Der Ausbau werde künftig aus dem Staatshaushalt finanziert.

Mittwoch, 12.05.2021, 16:04 Uhr
Susanne Harmsen
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Kabinett beschließt Gesetzesnovelle mit Klimaneutralität bis 2045
Deutschland will schon bis 2045 klimaneutral werden, so die Novelle des Klimaschutzgesetzes. Das Zwischenziel für 2030 steigt von derzeit 55 auf 65 % CO2-Minderung gegenüber 1990.
Ziel der am 12. Mai vom Bundeskabinett beschlossenen Novelle des Klimaschutzgesetzes ist mehr Generationengerechtigkeit. Das Bundesverfassungsgericht hatte jungen Klägern recht gegeben, die ein Aufschieben der Treibhausgasminderung auf die Zeit nach 2030 als Beschneidung ihrer Freiheitsrechte bezeichneten. Für 2040 gilt ein neues Zwischenziel von 88 % Minderung der Treibhausgasemissionen (THG). Bis 2045 soll Deutschland ganz ohne sie auskommen.

Die Bundesregierung werde zudem in den nächsten Wochen mit einem Sofortprogramm erste Weichenstellungen für das neue Ziel vornehmen, erläuterte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). „Mit diesem Gesetz schaffen wir mehr Generationengerechtigkeit, mehr Planungssicherheit und einen entschlossenen Klimaschutz, der die Wirtschaft nicht abwürgt, sondern umbaut und modernisiert“, sagte sie in Berlin.

Sektorziele bis 2030 verschärft

Das Klimaschutzgesetz führt das System der jahresscharfen zulässigen Emissionsmengen für die einzelnen Sektoren für die 2020er-Jahre fort und senkt sie deutlich ab. „Wenn man das Ziel nicht erreicht, wie zum Beispiel in diesem Jahr der Gebäudesektor, dann muss sofort nachgearbeitet werden“, verdeutlichte Schulze. Die zuständigen Minister müssten binnen drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen und mitteilen, wie sie die Zielverfehlung ausgleichen wollen.

Den Löwenanteil der zusätzlichen Minderung bis 2030 sollen die Energiewirtschaft und die Industrie übernehmen. Dies folge dem ökonomischen Gedanken, dort zu mindern, wo die Vermeidungskosten am geringsten sind. Zudem verursachten Industrie- und Energiesektor die höchsten Emissionen.

Schneller erneuerbare Stromerzeugung ausbauen

„Eine erneuerbare Energieversorgung ist der Schlüssel für Emissionsminderungen in allen anderen Sektoren, in denen erneuerbar erzeugter Strom fossile Brenn- und Kraftstoffe ersetzen kann“, sagte Schulze. Deshalb müsse der Ausbau erneuerbarer Energieerzeugung enorm beschleunigt werden. Ein früherer Ausstieg aus der Kohleverstromung sei abhängig von der Menge des hierzulande erzeugten Ökostroms.

Bis 2040 wolle Deutschland seinen Strombedarf komplett aus erneuerbaren Energien decken. „Bayern und Nordrhein-Westfalen können hier ganz schnell ein Zeichen setzen, indem sie ihre Abstandsregelungen zu Windkraftanlagen aufheben“, sagte Schulze. Notwendig sei ein zwischen Bund und Ländern vereinbarter verbindlicher Zukunftspakt zum Ausbau erneuerbarer Energien einschließlich massiver Investitionen in Klimaschutz.

Deutsches Gesetz greift EU-Beschlüssen vor

Das neue deutsche Klimaziel für 2030 berücksichtige schon das erhöhte EU-Klimaziel für 2030, auf das sich alle Mitgliedstaaten unter deutscher Ratspräsidentschaft Ende 2020 verständigt hatten. Auch für die 2030er-Jahre sieht das Gesetz für jedes einzelne Jahr konkrete Minderungsziele vor. „Wie diese zwischen den Sektoren aufgeteilt werden, wird im Jahr 2024 entschieden, wenn auf europäischer Ebene wichtige Weichen für die künftige Klimaschutzarchitektur gestellt sind“, kündigte Schulze an.

Neu ist eine Zielvorgabe für den Erhalt und Ausbau natürlicher THG-Senken wie Wälder und Moore. Sie sollen unvermeidbare Restemissionen etwa aus der Viehhaltung oder bestimmten Industrieprozessen künftig kompensieren. Der Senkenausbau benötigt einen langen Vorlauf. Nach 2050 strebt die Bundesregierung negative Emissionen an, dann soll Deutschland mehr THG einbinden, als es ausstößt.

8 Mrd. Euro mehr Förderung

Das Sofortprogramm zur Umsetzung der neuen Klimaschutzziele für die verschiedenen Sektoren soll mit bis zu 8 Mrd. Euro zusätzlich gefördert werden. Auch sollen die Energiestandards für Neubauten verschärft werden. Die große Koalition einigte sich nicht auf einen höheren CO2-Preis für Brennstoffe, wie von der Union gefordert. Aber die Kosten von aktuell 25 Euro/Tonne CO2 für fossile Brennstoffe zum Heizen sollen je zur Hälfte von Mietern und Vermietern gezahlt werden. Das soll Vermieter zu energetischen Sanierungen und klimafreundlichen Heizungen bewegen.

„Viele können eben nicht einfach auf umweltfreundlichere Wege ausweichen“, begründete Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) die Ablehnung einer schnelleren Erhöhung des CO2-Preises auf fossile Brennstoffe. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt forderte dagegen eine Anhebung des CO2-Preises von derzeit 25 auf 45 Euro bereits 2022, um „schneller den Umstieg von fossilen Energieträgern auf sauberen Strom zu fördern“.

Der Maßnahmenplan sieht zudem einen Investitionspakt mit der Industrie für „klimafreundliche Produktion in Deutschland“ und eine Förderung des Einsatzes von Wasserstoff vor. Außerdem will die Regierung prüfen, ob zur Finanzierung eines Teils der Vorhaben klimaschädliche Subventionen wegfallen können. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) unterstrich, dass die deutsche Industrie Hilfen zum Umbau bekommen werde. Dazu solle der Strompreis für alle gesenkt werden, indem die EEG-Umlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien wegfällt. Der Ausbau werde künftig aus dem Staatshaushalt finanziert.

Mittwoch, 12.05.2021, 16:04 Uhr
Susanne Harmsen

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