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Mit der neuen Regelung kann die deutsche Stromgebotszone auch künftig nicht einseitig durch die Übertragungsnetzbetreiber geteilt werden.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Änderung der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) beschlossen. Bislang sei die Einheitlichkeit der deutschen Stromgebotszone nicht ausdrücklich geregelt gewesen, erklärte Rainer Baake, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium. "Die deutsche Stromgebotszone zeichnet sich durch ihre Einheitlichkeit aus, die für gleiche Bedingungen für Netzzugang, Stromer
Mittwoch, 22.11.2017, 15:45 Uhr
Andreas Kögler
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