Kabel oder Freileitung auf der 380-kV-Ebene, das wird zunehmend ideologisch diskutiert. Um so mehr sind pragmatische und juristische Betrachtungen nötig, meint Hanna Schroeder-Czaja*.
In Planfeststellungsverfahren für Hochspannungsfreileitungen wird inzwischen von den zuständigen Behörden typischerweise eine Auseinandersetzung mit der Erdkabelalternative gefordert. Daraus ergibt sich nicht nur die Grundsatzfrage, wann eine Erdverkabelung geboten ist, sondern auch der rechtliche Maßstab für die diesbezüglichen inhaltlichen Anforderungen an die Antragsunterlagen. Das planerisc
Montag, 15.12.2008, 16:23 Uhr
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