Das Moskauer Schiedsgericht hat der russischen Ölgesellschaft OAO Jukos, Moskau, die Veräußerung sämtlicher Unternehmensanteile untersagt.
Das betrifft sowohl den Anteil von 92 Prozent am Fusionspartner OAO Sibneft als auch sämtliche Tochtergesellschaften. Lediglich die laufende Produktion von Erdöl und Erdöl-Produkten darf noch verkauft werden. Diesen Gerichtsbeschluss hatte das Steuerministerium beantragt, das von Jukos eine Zahlung von 2,5 Mrd. Euro fordert.Der ehemalige Jukos-Chef Mi
Montag, 19.04.2004, 08:35 Uhr
Stefan Schroeter
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