Die italienische Regierung hat nach einer längeren Auseinandersetzung mit den Regionalverwaltungen das Dekret zur Neuordung der Förderbedingungen für den Betrieb von Photovoltaikanlagen verabschiedet.
Wie aus dem vom Umwelt- und Wirtschaftsministerium erarbeiteten „Quarto Conto Enegria" hervorgeht, findet ab 1. September diesen Jahres für alle zwischen dem 1. Juni 2011 und 31. Dezember 2016 ans Netz gegangene Anlagen eine jeweils von Art und Größe abhängige Degression der Einspeisetarife statt. Für Kleinanlagen - dazu zählen Dachanlagen bis 1 MW, Bodenanlagen ab 200 kW und alle Dachanlage
Mittwoch, 11.05.2011, 14:49 Uhr
Harald Jung
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