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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den angekündigten IT-Sicherheitskatalog veröffentlicht, teilte die Behörde am 12. August mit. Dieser beinhaltet IT-Anforderungen, die Betreiber von Energieversorgungsnetzen künftig gewährleisten müssen.
Die Ziele des IT-Sicherheitskatalogs der BNetzA sind die Sicherstellung der Verfügbarkeit der zu schützenden Systeme und Daten, die Sicherstellung der Integrität der verarbeiteten Informationen und Systeme und die Gewährleistung der Vertraulichkeit der verarbeiteten Informationen. Zum Nachweis darüber, dass die Anforderungen des IT-Sicherhe
Mittwoch, 12.08.2015, 10:30 Uhr
Heidi Roider
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