E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Klimaschutz - Investitionsschutz für fossile Energie läuft aus
Quelle: Shutterstock / 24Novembers
Klimaschutz

Investitionsschutz für fossile Energie läuft aus

Die Vertragsstaaten der Energie-Charta (Energy Charta Treaty − ECT) dürfen den Schutz für Kohlekraftwerke und andere fossile Investitionen lockern.
Wie das Sekretariat des ECT mitteilt, haben sich die Vertragsstaaten nach langen Verhandlungen auf eine Vertragsänderung verständigt, die von der EU-Kommission angestoßen worden war. Danach sollten Investoren keinen Anspruch mehr auf Entschädigung haben, wenn sie von Klimaschutzmaßnahmen der Unterzeichnerstaaten betroffen sind.

Zuvor hatten mehrere Unternehmen Schadenersatzforderungen gegen Änderungen der Energiepolitik geltend gemacht. So hatte Vattenfall auf der Grundlage des ECT eine Entschädigung von 1,4 Mrd. Euro für seine Verluste durch den deutschen Atomausstieg erstritten. 2021 verklagten RWE und Uniper den niederländischen Staat auf Schadenersatz verklagt, weil zwei ihrer modernsten Kohlekraftwerke im Zuge der niederländischen Klimapolitik bis 2030 stillgelegt werden sollen (wir berichteten).

Solche Prozesse soll es in Zukunft nicht mehr geben, jedenfalls nicht für EU-Staaten und in Großbritannien. Die Unterzeichnerstaaten haben sich grundsätzlich darauf verständigt, dass Ausnahmen vom Investorenschutz für fossile Investitionen erlaubt sind. Die Vertragsstaaten dürfen den Schutz für alle Investitionen, die ab August 2022 genehmigt werden, einschränken. Für alle bestehenden Anlagen ist eine Übergangsfrist von zehn Jahren vorgesehen. Sie beginnt erst, wenn die Änderungen am Vertrag von allen 54 Vertragsstaaten ratifiziert sind.

Die Europäer konnten sich damit nicht mit dem Wunsch durchsetzen, den Investitionsschutz für alle Vertragsstaaten durchzusetzen. Bislang haben nur die EU und Großbritannien angekündigt, von der Ausstiegsklausel Gebrauch zu machen.

Das Klimanetzwerk CAN kritisierte die Verständigung. Die EU habe einen faulen Kompromiss akzeptiert, der den Anforderungen des Pariser Klimaabkommens nicht gerecht werde. Die Umweltorganisation verlangt einen vollständigen Ausstieg der EU aus dem ECT.

Dienstag, 28.06.2022, 11:26 Uhr
Tom Weingärtner
Energie & Management > Klimaschutz - Investitionsschutz für fossile Energie läuft aus
Quelle: Shutterstock / 24Novembers
Klimaschutz
Investitionsschutz für fossile Energie läuft aus
Die Vertragsstaaten der Energie-Charta (Energy Charta Treaty − ECT) dürfen den Schutz für Kohlekraftwerke und andere fossile Investitionen lockern.
Wie das Sekretariat des ECT mitteilt, haben sich die Vertragsstaaten nach langen Verhandlungen auf eine Vertragsänderung verständigt, die von der EU-Kommission angestoßen worden war. Danach sollten Investoren keinen Anspruch mehr auf Entschädigung haben, wenn sie von Klimaschutzmaßnahmen der Unterzeichnerstaaten betroffen sind.

Zuvor hatten mehrere Unternehmen Schadenersatzforderungen gegen Änderungen der Energiepolitik geltend gemacht. So hatte Vattenfall auf der Grundlage des ECT eine Entschädigung von 1,4 Mrd. Euro für seine Verluste durch den deutschen Atomausstieg erstritten. 2021 verklagten RWE und Uniper den niederländischen Staat auf Schadenersatz verklagt, weil zwei ihrer modernsten Kohlekraftwerke im Zuge der niederländischen Klimapolitik bis 2030 stillgelegt werden sollen (wir berichteten).

Solche Prozesse soll es in Zukunft nicht mehr geben, jedenfalls nicht für EU-Staaten und in Großbritannien. Die Unterzeichnerstaaten haben sich grundsätzlich darauf verständigt, dass Ausnahmen vom Investorenschutz für fossile Investitionen erlaubt sind. Die Vertragsstaaten dürfen den Schutz für alle Investitionen, die ab August 2022 genehmigt werden, einschränken. Für alle bestehenden Anlagen ist eine Übergangsfrist von zehn Jahren vorgesehen. Sie beginnt erst, wenn die Änderungen am Vertrag von allen 54 Vertragsstaaten ratifiziert sind.

Die Europäer konnten sich damit nicht mit dem Wunsch durchsetzen, den Investitionsschutz für alle Vertragsstaaten durchzusetzen. Bislang haben nur die EU und Großbritannien angekündigt, von der Ausstiegsklausel Gebrauch zu machen.

Das Klimanetzwerk CAN kritisierte die Verständigung. Die EU habe einen faulen Kompromiss akzeptiert, der den Anforderungen des Pariser Klimaabkommens nicht gerecht werde. Die Umweltorganisation verlangt einen vollständigen Ausstieg der EU aus dem ECT.

Dienstag, 28.06.2022, 11:26 Uhr
Tom Weingärtner

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.