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Energie & Management > Wärmenetz -
Quelle: Fotolia / fefufoto
Wärmenetz

"Investitionen in kleinere Fernwärmesysteme kaum noch möglich"

Die Fernwärmewirtschaft wartet auf die Novelle der Fernwärme-Verordnung (AVB FernwärmeV). Vor allem eine Vorschrift muss dringend geändert werden, mahnt der AGFW an.
Die erst im vergangenen Oktober beschlossenen Änderungen in der Verordnung für Allgemeine Bedingungen zur Versorgung mit Fernwärme (AVB FernwärmeV) schlagen nach wie vor hohe Wellen. Bezüglich der Änderungen in der AVB FernwärmeV hofft die Branche nun auf die nächste − größere − Novelle, die in Arbeit ist. Ein Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium ist noch nicht da, soll aber zeitnah kommen.

Die Branche moniert, die Rechtslage sei derzeit einseitig. Dies bringe insbesondere Wärmelieferanten in Not, die in erneuerbare Wärmeversorgung in Quartieren und Gebäuden investieren. Fernwärmekunden haben seit Oktober 2021 unter anderem die Möglichkeit, den mit dem Fernwärmeversorgern vereinbarten Anschlusswert um bis zu 50 % zu reduzieren. Der AGFW plädiert bei der anstehenden Novelle für eine Neufassung, teilte der Energieeffizienzverband am 25. Februar mit.

„Unabhängig von ihrer praktischen Umsetzung stellt die Neuregelung den Ausbau von Fernwärmesystemen sowie ihren Umbau hin zu einer karbonärmeren Erzeugung der Wärme entscheidend in Frage“, so AGFW-Experte Norman Fricke. „Fernwärmeversorgungsunternehmen errichten ihre Erzeugungs- und Verteilanlagen in Abhängigkeit von der vom Kunden bestellten Leistung und halten entsprechende Kapazitäten vor. Die dafür anfallenden Investitionskosten erwirtschaften sie über die Dauer des Vertrags gerade durch die verbrauchsunabhängigen Preisbestandteile.“

Contracting-Anlagen droht das Aus

Könne der Kunde bereits während der Vertragslaufzeit den Anschlusswert erheblich reduzieren, würden die Erlöse aus dem Leistungspreis wegbrechen. „Damit droht (...), dass die Versorgung unrentabel wird. Mag ein Fernwärmeversorger in ausgedehnten städtischen Netzen in der Lage sein, diesen Wegfall durch den Anschluss von Neukunden zu kompensieren, so wird dies bei kleineren Fernwärmesystemen - Inselnetze, Quartiersnetze - immer schwieriger und bei Contracting-Anlagen, die auf die Versorgung eines einzigen Gebäudes beziehungsweise Gebäudekomplexes zugeschnitten sind, gar unmöglich“, sagt Fricke vom AGFW.

„Bei der Novellierung der AVB FernwärmeV fordern wir mehr Augenmaß des Gesetzgebers“, so Fricke. „Es kann nicht sein, dass auf der einen Seite die Dekarbonisierung der deutschen Wärmeversorgung gefordert wird, auf der anderen Seite aber durch einseitige Leistungsreduzierungen die Investitionssicherheit der Unternehmen und damit letztlich auch die Versorgungssicherheit gefährdet wird.“

Zuvor hatten bereits Energiedienstleister (EDL) wie etwa Eon, Steag, Kofler Energies sowie der Branchenverband Deneff protestiert: Die geänderte AVB FernwärmeV würge Vorhaben im Ansatz ab, mit innovativen und hocheffizienten Wärmenetzen erneuerbare Energien und Abwärme zu nutzen - und damit die Wärmewende.

Die beschlossenen Änderungen entzögen − auch nach Ansicht der Energiedienstleister-Branche − dem Bau der nötigen Infrastruktur die wirtschaftliche und rechtliche Grundlage, um beispielsweise Abwärme aus Rechenzentren, Wärmepumpen oder Solarthermie zur Beheizung von Quartieren oder Unternehmen nutzen zu können. Kurz: Sie bedeuten einen Stopp in notwendige Investitionen in den Klimaschutz.

Freitag, 25.02.2022, 14:23 Uhr
Heidi Roider
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"Investitionen in kleinere Fernwärmesysteme kaum noch möglich"
Die Fernwärmewirtschaft wartet auf die Novelle der Fernwärme-Verordnung (AVB FernwärmeV). Vor allem eine Vorschrift muss dringend geändert werden, mahnt der AGFW an.
Die erst im vergangenen Oktober beschlossenen Änderungen in der Verordnung für Allgemeine Bedingungen zur Versorgung mit Fernwärme (AVB FernwärmeV) schlagen nach wie vor hohe Wellen. Bezüglich der Änderungen in der AVB FernwärmeV hofft die Branche nun auf die nächste − größere − Novelle, die in Arbeit ist. Ein Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium ist noch nicht da, soll aber zeitnah kommen.

Die Branche moniert, die Rechtslage sei derzeit einseitig. Dies bringe insbesondere Wärmelieferanten in Not, die in erneuerbare Wärmeversorgung in Quartieren und Gebäuden investieren. Fernwärmekunden haben seit Oktober 2021 unter anderem die Möglichkeit, den mit dem Fernwärmeversorgern vereinbarten Anschlusswert um bis zu 50 % zu reduzieren. Der AGFW plädiert bei der anstehenden Novelle für eine Neufassung, teilte der Energieeffizienzverband am 25. Februar mit.

„Unabhängig von ihrer praktischen Umsetzung stellt die Neuregelung den Ausbau von Fernwärmesystemen sowie ihren Umbau hin zu einer karbonärmeren Erzeugung der Wärme entscheidend in Frage“, so AGFW-Experte Norman Fricke. „Fernwärmeversorgungsunternehmen errichten ihre Erzeugungs- und Verteilanlagen in Abhängigkeit von der vom Kunden bestellten Leistung und halten entsprechende Kapazitäten vor. Die dafür anfallenden Investitionskosten erwirtschaften sie über die Dauer des Vertrags gerade durch die verbrauchsunabhängigen Preisbestandteile.“

Contracting-Anlagen droht das Aus

Könne der Kunde bereits während der Vertragslaufzeit den Anschlusswert erheblich reduzieren, würden die Erlöse aus dem Leistungspreis wegbrechen. „Damit droht (...), dass die Versorgung unrentabel wird. Mag ein Fernwärmeversorger in ausgedehnten städtischen Netzen in der Lage sein, diesen Wegfall durch den Anschluss von Neukunden zu kompensieren, so wird dies bei kleineren Fernwärmesystemen - Inselnetze, Quartiersnetze - immer schwieriger und bei Contracting-Anlagen, die auf die Versorgung eines einzigen Gebäudes beziehungsweise Gebäudekomplexes zugeschnitten sind, gar unmöglich“, sagt Fricke vom AGFW.

„Bei der Novellierung der AVB FernwärmeV fordern wir mehr Augenmaß des Gesetzgebers“, so Fricke. „Es kann nicht sein, dass auf der einen Seite die Dekarbonisierung der deutschen Wärmeversorgung gefordert wird, auf der anderen Seite aber durch einseitige Leistungsreduzierungen die Investitionssicherheit der Unternehmen und damit letztlich auch die Versorgungssicherheit gefährdet wird.“

Zuvor hatten bereits Energiedienstleister (EDL) wie etwa Eon, Steag, Kofler Energies sowie der Branchenverband Deneff protestiert: Die geänderte AVB FernwärmeV würge Vorhaben im Ansatz ab, mit innovativen und hocheffizienten Wärmenetzen erneuerbare Energien und Abwärme zu nutzen - und damit die Wärmewende.

Die beschlossenen Änderungen entzögen − auch nach Ansicht der Energiedienstleister-Branche − dem Bau der nötigen Infrastruktur die wirtschaftliche und rechtliche Grundlage, um beispielsweise Abwärme aus Rechenzentren, Wärmepumpen oder Solarthermie zur Beheizung von Quartieren oder Unternehmen nutzen zu können. Kurz: Sie bedeuten einen Stopp in notwendige Investitionen in den Klimaschutz.

Freitag, 25.02.2022, 14:23 Uhr
Heidi Roider

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