Im neuen Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften im Privatrecht hat die Bundesregierung die elektronische Signatur eingeführt.
Bei Erklärungen, deren Rechtsfolgen leicht rückgängig gemacht werden können, soll der Text ohne Unterschrift oder elektronische Signatur genügen. Hier sieht der Bundesrat Gefahr: Das führe zu Zweifeln an der Authentiziät. Auch für Klageschriften und andere Schriftsätze soll die qualifizierte elektronische Signatur zwingend vorgeschrieben werd
Mittwoch, 16.05.2001, 15:00 Uhr
Hans-Klaus Braunsperger
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