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Versorgungsunternehmen dürfen höhere Kosten für den Bezug von Gas auch ohne persönliche Information an ihre Kunden weiterreichen.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist das aber nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So darf der Versorger nur die höheren Bezugskosten abwälzen, ohne dabei einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen. Der Kunde muss jederzeit in der Lage sein, den Liefervertrag zu kündigen.Ausgangspunkt des Verfahrens sind Tariferhöhungen der Stadtwerke Neuwied zwischen 2005 und 20
Donnerstag, 2.04.2020, 13:31 Uhr
Tom Weingärtner
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