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Energie & Management > Windkraft Onshore - Inititative zu Windkraft in Schleswig-Holstein unzulässig
Quelle: Verbund
Windkraft Onshore

Inititative zu Windkraft in Schleswig-Holstein unzulässig

Eine Volksinitiative für ein Vetorecht der Gemeinden bei Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein ist vor dem Landesverfassungsgericht gescheitert.
Der Gesetzentwurf der Initiative "Für die Durchsetzung des Bürgerwillens bei der Regionalplanung Wind" sei unzulässig, teilte das Landesverfassungsgericht in Schleswig mit. Er verstoße gegen das Rechtsstaatsgebot (Az. LVerfG 1/18).

Die Initiative wollte, dass keine Flächen für die Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Windenergie vorgesehen werden dürfen, wenn die betroffene Gemeinde sich dagegen ausspricht und es andere passende Flächen gibt. Der Landtag beschloss aber, dass die Initiative unzulässig sei. Dagegen zog sie vor das Landesverfassungsgericht.

Dieses entschied nun gegen die Windkraftgegner. Zwar habe das Land die formelle Gesetzgebungskompetenz für eine entsprechende Regelung. Inhaltlich verstoße der Gesetzentwurf der Initiative aber gegen die Grundsätze des demokratischen und sozialen Rechtsstaats, begründete es sein Urteil. Die Regelung würde dazu führen, dass auf eine gerechte Abwägung privater und öffentlicher Belange verzichtet werden müsse.

Montag, 27.09.2021, 15:17 Uhr
Marie Pfefferkorn
Energie & Management > Windkraft Onshore - Inititative zu Windkraft in Schleswig-Holstein unzulässig
Quelle: Verbund
Windkraft Onshore
Inititative zu Windkraft in Schleswig-Holstein unzulässig
Eine Volksinitiative für ein Vetorecht der Gemeinden bei Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein ist vor dem Landesverfassungsgericht gescheitert.
Der Gesetzentwurf der Initiative "Für die Durchsetzung des Bürgerwillens bei der Regionalplanung Wind" sei unzulässig, teilte das Landesverfassungsgericht in Schleswig mit. Er verstoße gegen das Rechtsstaatsgebot (Az. LVerfG 1/18).

Die Initiative wollte, dass keine Flächen für die Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Windenergie vorgesehen werden dürfen, wenn die betroffene Gemeinde sich dagegen ausspricht und es andere passende Flächen gibt. Der Landtag beschloss aber, dass die Initiative unzulässig sei. Dagegen zog sie vor das Landesverfassungsgericht.

Dieses entschied nun gegen die Windkraftgegner. Zwar habe das Land die formelle Gesetzgebungskompetenz für eine entsprechende Regelung. Inhaltlich verstoße der Gesetzentwurf der Initiative aber gegen die Grundsätze des demokratischen und sozialen Rechtsstaats, begründete es sein Urteil. Die Regelung würde dazu führen, dass auf eine gerechte Abwägung privater und öffentlicher Belange verzichtet werden müsse.

Montag, 27.09.2021, 15:17 Uhr
Marie Pfefferkorn

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