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Unternehmen des produzierenden Gewerbes können auch 2018 den sogenannten Spitzenausgleich in voller Höhe erhalten. Das hat das Bundesfinanzministerium (BMF) mitgeteilt.
Allein für den Spitzenausgleich nach § 10 Stromsteuergesetz ist ein Volumen der Steuerausfälle von 1,7 Mrd. Euro angesetzt. Inklusive der Entlastung bei der Energiesteuer beträgt das Volumen laut Auskunft des BMF rund 1,885 Mrd. Euro.Voraussetzung dafür, dass Unternehmen des produzierenden Gewerbes den Spitzenausgleich erhalten, ist seit 2013, dass sie einen Beitrag zur Energieeinspar
Donnerstag, 14.12.2017, 11:49 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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