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Unternehmen des Produzierenden Gewerbes können auch 2017 eine Teilentlastung von der Strom- und Energiesteuer – den sogenannten Spitzenausgleich – in voller Höhe erhalten.
Das Bundeskabinett hat dies laut Mitteilung des Bundesfinanzministeriums (BMF) am 11. Januar auf Grundlage eines Monitoringberichts des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) festgestellt.Danach haben die Unternehmen den Zielwert für eine Reduzierung ihrer Energieintensität voll erreicht. Seit 2013 erhalten Industrieunternehmen den Spitzenausgleich nur noch, wenn
Mittwoch, 11.01.2017, 14:12 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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