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Energie & Management > E&M Vor 20 Jahren - In großen Schritten zum Emissionshandel
Quelle: Fotolia / bluedesign
E&M Vor 20 Jahren

In großen Schritten zum Emissionshandel

Im Frühjahr 2003 legte eine Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament den Schluss nahe, dass es noch im Sommer eine Einigung zum EU-Emissionshandel geben werde.
Als der Handel mit Treibhausgasemissionsrechten Anfang 2003 Gestalt annahm, meldeten sich Verbände und Unternehmen zu Wort. Zuvor hatten sie das marktliche Instrument kritisiert, nun aber hofften sie, eigene Gestaltungsideen auf nationaler Ebene einbringen zu können. Early-Actions, also nachweisbare Treibhausgas-Reduktionen vor der für 2005 geplanten Einführung des Handelssystems dürften nicht unter den Tisch fallen. Als Bezugsjahr müsse 1990 angesetzt werden, so eine der Forderungen aus den Reihen der Energiewirtschaft.

Der VKU sprach sich damals für weitere Anreize für den Betrieb von KWK-Anlagen aus. So könne über einen zertifizierten Wärmewirkungsgrad der Brennstoffanteil für die KWK-Fernwärmeerzeugung berechnet werden, um dann die sich daraus ergebenden Emissionen vom Handel freizustellen.

Für Neuemittenten müsse der Markteintritt diskriminierungsfrei möglich sein, nicht zuletzt, um die Liquidität des Handels zu erhöhen. Eine kostenlose Zuteilung von Zertifikaten unter "anspruchsvollen" Effizienzkriterien sei deshalb sachgerecht, so der Verband. Außerdem müsse schon vor 2005 das Zuteilungsverfahren für spätere Handelsperioden festgelegt werden, entsprechend der Methode der Erstzuteilung. Ansonsten hätten die Anlagenbetreiber keine Planungssicherheit.
 
Während auf nationaler Ebene über die Umsetzung der noch nicht beschlossenen EU-Richtlinie debattiert wurde, versuchten EU-Kommission, Rat und Parlament zügig zu einer Einigung über die Eckpunkte des Klimaschutzinstruments zu kommen.

E&M-Redakteur Fritz Wilhelm beobachtete 2003 die Entwicklung auf europäischer und nationaler Ebene.

 
Am 9. Dezember 2002 stellten die EU-Umweltminister die Weichen für einen wichtigen Schritt in der gemeinsamen Klimaschutzpolitik. Sie einigten sich, einstimmig wohlgemerkt, auf einen gemeinsamen Standpunkt zum Richtlinienentwurf der Kommission über ein europaweites Emissionshandelssystem. Seit dem 18. März dieses Jahres ist die Einigung des Rates der Europäischen Union auch formal verabschiedet.

Am 25. März veröffentlichte dann die Kommission eine Mitteilung an das Parlament, die einer zügigen Beratung und Verabschiedung der Richtlinie durch das Plenum sehr förderlich sein dürfte. In dieser Mitteilung begrüßt die Kommission „den gemeinsamen Standpunkt vom 18. März 2003, da er die Annahme des Vorschlags beschleunigen dürfte, dessen Hauptziele gewahrt werden ...“. Sie stimme „vielen Änderungsanträgen des Parlaments zu, die die Richtlinie transparenter gestalten.“

Genau genommen sind es 18 der 73 Änderungsvorschläge des Parlaments aus der ersten Lesung der Richtlinie, die in den gemeinsamen Standpunkt des Rates aufgenommen und von der Kommission gebilligt wurden.

Fünf Formulierungen, denen der Rat positiv gegenübersteht, finden dagegen keine Zustimmung. So spricht sich die Kommission beispielsweise klar für eine kostenlose Zuteilung der Emissionsberechtigungen im Zeitraum 2005 bis 2007 aus, und erst aus den Erfahrungen mit dieser Methode soll die Form der Zuteilung für den Zeitraum 2008 bis 2012 abgeleitet werden. Im gemeinsamen Standpunkt des Rates ist von einer kostenlosen Zuteilung von mindestens 90 Prozent der Berechtigungen in dieser Periode die Rede.

Kommission signalisiert Kompromissbereitschaft

Die „Schlussfolgerung“ der Kommissionsmitteilung – wohl eher eine Zusammenfassung der Punkte, die Umweltkommissarin Margot Wallström besonders wesentlich erscheinen – signalisiert allerdings Kompromissbereitschaft. Die Unternehmen könnten aus dem gemeinsamen Standpunkt schon relativ deutlich ablesen, was sie in Zukunft erwarte. Sofern die Erfahrungen aus der ersten Periode doch für eine spätere Versteigerung sprechen, solle zumindest der im gemeinsamen Standpunkt genannte Rahmen eingehalten werden.

In gleicher Weise verfährt die Kommission mit dem Entscheidungsverfahren zur Änderung der Zuteilungskriterien der Emissionsberechtigungen, mit der Ausnahme bestimmter Anlagen sowie mit der Ausdehnung des Systems auf weitere Anlagen und alle im Kioto-Protokoll genannten Treibhausgase.

In ihrer „Schlussfolgerung“ lässt die Kommission durchblicken, dass sie mit einer Erweiterung des Geltungsbereichs durchaus leben könnte. Denn zum 31. Dezember 2004 und zum 30. Juni 2006 solle überprüft werden, ob sich die anderen Treibhausgase hinreichend präzise überwachen ließen. Ab 2008 könnten dann die Mitgliedstaaten einseitig andere Gase einbeziehen. Und auch die Ausdehnung auf Anlagen mit weniger als 20 MW Leistung scheint nicht an der Kommission zu scheitern, da sie in ihrer „Schlussfolgerung“ diese ebenfalls erwähnt.

Weitere 14 Änderungen des Rates werden im Kommissionspapier aufgelistet, der Rest wird ignoriert und dürfte folglich im weiteren Verfahren keine Rolle mehr spielen. Peter Zapfl, aus dem Hause von Umweltkommissarin Wallström, geht davon aus, das Parlament werde wohl kaum auf Änderungen beharren, die der Rat nicht übernommen habe und die der Kommission nicht einmal erwähnenswert erschienen. „Man wird sich auf das konzentrieren, was machbar ist und entsprechende Kompromisse finden“, sagt er.

Auch andere Beobachter sind übereinstimmend der Meinung, dass letztlich gerade einmal eine Handvoll Änderungen die Hürde der zweiten Lesung im Europaparlament überspringen dürfte – wobei neben den bereits genannten Punkten sicherlich auch die ebenfalls in der „Schlussfolgerung“ erwähnte Einbindung projektbezogener Mechanismen in den Emissionshandel und die Verknüpfung des EU-Systems mit Systemen von Drittländern im Mittelpunkt stehen.

Grundsätzlich werden sich die Beteiligten auf die Fragen konzentrieren, bei denen mit einer schnellen Einigung zu rechnen ist, um auf diese Weise eine dritte Lesung im Parlament zu vermeiden, ist aus Brüssel zu hören. Schließlich soll der Handel 2005 starten. Und bis dahin müssen die Mitgliedsländer ihre Hausaufgaben, beispielsweise die Erstellung der nationalen Allokationspläne, gemacht haben.

Schritte zur Verabschiedung der EU-Richtlinie zum Handel mit Treibhausgasemissionen:
 
23. Oktober 2001EU-Richtlinie der Kommission zum Handel mit Emissionsberechtigungen für Treibhausgase
14. März 2002Ausschuss der Regionen gibt Stellungnahme ab
29. Mai 2002Wirtschafts- und Sozialausschuss gibt Stellungnahme ab
10. Oktober 2002Stellungnahme des EU-Parlaments in erster Lesung
27. November 2002Geänderter Richtlinienvorschlag der Kommission geht dem Rat und dem Parlament zu
9. Dezember 2002Gemeinsamer Standpunkt des Rates der Europäischen Union
18. März 2003Offizielle Verabschiedung des gemeinsamen Standpunktes des Rates
25. März 2003Stellungnahme der EU-Kommission zum gemeinsamen Standpunkt des Rates

Freitag, 21.04.2023, 15:20 Uhr
Fritz Wilhelm
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Im Frühjahr 2003 legte eine Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament den Schluss nahe, dass es noch im Sommer eine Einigung zum EU-Emissionshandel geben werde.
Als der Handel mit Treibhausgasemissionsrechten Anfang 2003 Gestalt annahm, meldeten sich Verbände und Unternehmen zu Wort. Zuvor hatten sie das marktliche Instrument kritisiert, nun aber hofften sie, eigene Gestaltungsideen auf nationaler Ebene einbringen zu können. Early-Actions, also nachweisbare Treibhausgas-Reduktionen vor der für 2005 geplanten Einführung des Handelssystems dürften nicht unter den Tisch fallen. Als Bezugsjahr müsse 1990 angesetzt werden, so eine der Forderungen aus den Reihen der Energiewirtschaft.

Der VKU sprach sich damals für weitere Anreize für den Betrieb von KWK-Anlagen aus. So könne über einen zertifizierten Wärmewirkungsgrad der Brennstoffanteil für die KWK-Fernwärmeerzeugung berechnet werden, um dann die sich daraus ergebenden Emissionen vom Handel freizustellen.

Für Neuemittenten müsse der Markteintritt diskriminierungsfrei möglich sein, nicht zuletzt, um die Liquidität des Handels zu erhöhen. Eine kostenlose Zuteilung von Zertifikaten unter "anspruchsvollen" Effizienzkriterien sei deshalb sachgerecht, so der Verband. Außerdem müsse schon vor 2005 das Zuteilungsverfahren für spätere Handelsperioden festgelegt werden, entsprechend der Methode der Erstzuteilung. Ansonsten hätten die Anlagenbetreiber keine Planungssicherheit.
 
Während auf nationaler Ebene über die Umsetzung der noch nicht beschlossenen EU-Richtlinie debattiert wurde, versuchten EU-Kommission, Rat und Parlament zügig zu einer Einigung über die Eckpunkte des Klimaschutzinstruments zu kommen.

E&M-Redakteur Fritz Wilhelm beobachtete 2003 die Entwicklung auf europäischer und nationaler Ebene.

 
Am 9. Dezember 2002 stellten die EU-Umweltminister die Weichen für einen wichtigen Schritt in der gemeinsamen Klimaschutzpolitik. Sie einigten sich, einstimmig wohlgemerkt, auf einen gemeinsamen Standpunkt zum Richtlinienentwurf der Kommission über ein europaweites Emissionshandelssystem. Seit dem 18. März dieses Jahres ist die Einigung des Rates der Europäischen Union auch formal verabschiedet.

Am 25. März veröffentlichte dann die Kommission eine Mitteilung an das Parlament, die einer zügigen Beratung und Verabschiedung der Richtlinie durch das Plenum sehr förderlich sein dürfte. In dieser Mitteilung begrüßt die Kommission „den gemeinsamen Standpunkt vom 18. März 2003, da er die Annahme des Vorschlags beschleunigen dürfte, dessen Hauptziele gewahrt werden ...“. Sie stimme „vielen Änderungsanträgen des Parlaments zu, die die Richtlinie transparenter gestalten.“

Genau genommen sind es 18 der 73 Änderungsvorschläge des Parlaments aus der ersten Lesung der Richtlinie, die in den gemeinsamen Standpunkt des Rates aufgenommen und von der Kommission gebilligt wurden.

Fünf Formulierungen, denen der Rat positiv gegenübersteht, finden dagegen keine Zustimmung. So spricht sich die Kommission beispielsweise klar für eine kostenlose Zuteilung der Emissionsberechtigungen im Zeitraum 2005 bis 2007 aus, und erst aus den Erfahrungen mit dieser Methode soll die Form der Zuteilung für den Zeitraum 2008 bis 2012 abgeleitet werden. Im gemeinsamen Standpunkt des Rates ist von einer kostenlosen Zuteilung von mindestens 90 Prozent der Berechtigungen in dieser Periode die Rede.

Kommission signalisiert Kompromissbereitschaft

Die „Schlussfolgerung“ der Kommissionsmitteilung – wohl eher eine Zusammenfassung der Punkte, die Umweltkommissarin Margot Wallström besonders wesentlich erscheinen – signalisiert allerdings Kompromissbereitschaft. Die Unternehmen könnten aus dem gemeinsamen Standpunkt schon relativ deutlich ablesen, was sie in Zukunft erwarte. Sofern die Erfahrungen aus der ersten Periode doch für eine spätere Versteigerung sprechen, solle zumindest der im gemeinsamen Standpunkt genannte Rahmen eingehalten werden.

In gleicher Weise verfährt die Kommission mit dem Entscheidungsverfahren zur Änderung der Zuteilungskriterien der Emissionsberechtigungen, mit der Ausnahme bestimmter Anlagen sowie mit der Ausdehnung des Systems auf weitere Anlagen und alle im Kioto-Protokoll genannten Treibhausgase.

In ihrer „Schlussfolgerung“ lässt die Kommission durchblicken, dass sie mit einer Erweiterung des Geltungsbereichs durchaus leben könnte. Denn zum 31. Dezember 2004 und zum 30. Juni 2006 solle überprüft werden, ob sich die anderen Treibhausgase hinreichend präzise überwachen ließen. Ab 2008 könnten dann die Mitgliedstaaten einseitig andere Gase einbeziehen. Und auch die Ausdehnung auf Anlagen mit weniger als 20 MW Leistung scheint nicht an der Kommission zu scheitern, da sie in ihrer „Schlussfolgerung“ diese ebenfalls erwähnt.

Weitere 14 Änderungen des Rates werden im Kommissionspapier aufgelistet, der Rest wird ignoriert und dürfte folglich im weiteren Verfahren keine Rolle mehr spielen. Peter Zapfl, aus dem Hause von Umweltkommissarin Wallström, geht davon aus, das Parlament werde wohl kaum auf Änderungen beharren, die der Rat nicht übernommen habe und die der Kommission nicht einmal erwähnenswert erschienen. „Man wird sich auf das konzentrieren, was machbar ist und entsprechende Kompromisse finden“, sagt er.

Auch andere Beobachter sind übereinstimmend der Meinung, dass letztlich gerade einmal eine Handvoll Änderungen die Hürde der zweiten Lesung im Europaparlament überspringen dürfte – wobei neben den bereits genannten Punkten sicherlich auch die ebenfalls in der „Schlussfolgerung“ erwähnte Einbindung projektbezogener Mechanismen in den Emissionshandel und die Verknüpfung des EU-Systems mit Systemen von Drittländern im Mittelpunkt stehen.

Grundsätzlich werden sich die Beteiligten auf die Fragen konzentrieren, bei denen mit einer schnellen Einigung zu rechnen ist, um auf diese Weise eine dritte Lesung im Parlament zu vermeiden, ist aus Brüssel zu hören. Schließlich soll der Handel 2005 starten. Und bis dahin müssen die Mitgliedsländer ihre Hausaufgaben, beispielsweise die Erstellung der nationalen Allokationspläne, gemacht haben.

Schritte zur Verabschiedung der EU-Richtlinie zum Handel mit Treibhausgasemissionen:
 
23. Oktober 2001EU-Richtlinie der Kommission zum Handel mit Emissionsberechtigungen für Treibhausgase
14. März 2002Ausschuss der Regionen gibt Stellungnahme ab
29. Mai 2002Wirtschafts- und Sozialausschuss gibt Stellungnahme ab
10. Oktober 2002Stellungnahme des EU-Parlaments in erster Lesung
27. November 2002Geänderter Richtlinienvorschlag der Kommission geht dem Rat und dem Parlament zu
9. Dezember 2002Gemeinsamer Standpunkt des Rates der Europäischen Union
18. März 2003Offizielle Verabschiedung des gemeinsamen Standpunktes des Rates
25. März 2003Stellungnahme der EU-Kommission zum gemeinsamen Standpunkt des Rates

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