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Die Entwicklung von intelligenten Messsystemen kommt in Deutschland nicht recht voran. Denn nach wie vor sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht endgültig beschlossen und die wichtige Kosten-Nutzen-Analyse fehlt auch noch.
Eine der Voraussetzungen, um die Entwicklung von elektronischen Messgeräten zu starten, ist das Vorliegen des so genannten Schutzprofils. In diesem beschreibt das Bonner Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), welche Sicherheits-Anforderungen an Zähler und Gateways, die Einrichtungen zur Datensammlung und Datenübertragung, zu stellen sind. Beispielsweise wird darin festgelegt, w
Mittwoch, 27.03.2013, 14:14 Uhr
Armin Müller
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