Der Energiedienstleister SE Scherbeck Energy GmbH und der Energieabnehmerverband VEA haben das Vorhaben des Bundeskartellamts, langfristige Gaslieferverträge nur noch eingeschränkt zuzulassen, begrüßt.
Das Bundeskartellamt gehe jedoch bei seinem Vorstoß nicht weit genug, meint man bei Scherbeck. Mit dem Diskussionspapier „Kartellrechtliche Beurteilungsgrundsätze zu langfristigen Gasverträgen“ habe die Behörde zwar die richtigen Weichen gestellt, bei Scherbeck ist man jedoch der Meinung, dass für kleine Weiterverteiler Langfristverträge gänzlich aufgehoben werden sollten. Es sei nämli
Donnerstag, 3.03.2005, 17:17 Uhr
Peter Focht
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