E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Wasserstoff - Ikem warnt vor hohen Hürden für Elektrolyseure
Quelle: iStock / Frank Harms
Wasserstoff

Ikem warnt vor hohen Hürden für Elektrolyseure

Die Industrieemissions-Richtlinie der EU wird derzeit aktualisiert. In einer Stellungnahme mahnt das Klimaschutz-Institut Ikem, dass Elektrolyseure davon ausgenommen werden müssten.
Das Berliner Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (Ikem) fürchtet zu hohe Hürden für den Bau von Elektrolyseuren, wenn diese der Industrieemissions-Richtlinie der EU unterworfen würden. Bei der Revision der Richtlinie (IE-RL) sollte der Rechtsrahmen für Elektrolyseure grundlegend verbessert werden. Das schlägt das Ikem in seiner Stellungnahme zum Entwurf der EU-Kommission vom 5. April 2022 vor. Da Elektrolyseure aus Strom Wasserstoff machen, stoßen sie keine schädlichen Emissionen aus, so die Begründung.

„In ihrer jetzigen Form wird die Richtlinie den Bau von Elektrolyseuren und damit die Transformation im Gasbereich hemmen“, sagte Simon Schäfer-Stradowsky, Geschäftsführer des Ikem. Wenn Elektrolyseure dagegen vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen würden, eröffne das auch neue Möglichkeiten für erleichterte Genehmigungen auf nationaler Ebene.

Emissionsschutz soll verschärft werden

Mit der IE-RL will die EU-Kommission die Umweltschutzvorschriften für große Industrie- und Landwirtschaftsbetriebe in der EU verschärfen. In der aktuellen Richtlinie werden Elektrolyseure generell als Industrieemissionsanlagen eingestuft. Das führt zu erheblich längeren Genehmigungsverfahren und zusätzlichen Pflichten für die Betreiber. „Außerdem unterscheidet die IE-RL weder zwischen Anlagen unterschiedlicher Größenordnungen noch zwischen unterschiedlichen Herstellungsverfahren“, kritisiert das Ikem.

Elektrolyseure können dafür eingesetzt werden, Wasserstoff aus erneuerbarem Strom zu erzeugen. Dieser könne perspektivisch fossiles Erdgas durch einen klimaneutrales Gas als Energieträger ersetzen. Außerdem ermöglichen sie damit Sektorenkopplung zwischen Strom und anderen Anwendungen, schaffen Flexibilitäten im Energiesystem und sind damit ein wichtiger Baustein der Energiewende.

Kleinere Projekte von Pflichten befreien

„Besonders für kleinere Projekte sind die Anforderungen der Richtlinie zu hoch“, warnte Schäfer-Stradowsky. Nur die wenigsten Projektierer würden sich einen Bau in dieser Größenordnung zumuten, fürchtet er. „Zusätzlich dazu hat die IE-RL den Klimaschutz nicht im Blick“, kritisierte er weiter. Klimaschädliche Verfahren für die Erzeugung von Wasserstoff wie die Dampfreformierung aus Erdgas würden mit sauberen Alternativen wie der Elektrolyse gleichgestellt. „Wir fordern deshalb, Elektrolyseure ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie auszunehmen“, schloss er.

Aus Sicht des Ikem gebe es damit weitere Möglichkeiten für eine Anpassung des Rechtsrahmens auf nationaler Ebene. So könnte anstelle einer generellen Genehmigungspflicht, wie in der IE-RL vorgesehen, in der 4. Bundesimmissionsschutz-Verordnung eine abgestufte Regelung getroffen werden, sagte Judith Schäfer, Leiterin des Fachbereichs Energierecht am Ikem.

Genehmigungen nach Größe abstufen

In seiner Stellungnahme schlägt das Institut vor, kleinere Elektrolyseure mit einer Leistung bis 2 MW ganz von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht auszunehmen. Elektrolyseure mit mittlerer Leistung von 2-10 MW sollten nur einer Genehmigungspflicht im vereinfachten Verfahren unterliegen. Nur für größere Elektrolyseure mit über 10 MW Leistung wäre ein förmliches immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen.

Diese Abstufung sollte auch für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gelten, so die Juristin: „Auch die gesetzlichen Anforderungen an die UVP stellen zu hohe Hürden für kleine und mittlere Elektrolyseure auf und hemmen damit ihren Ausbau.” Für kleinere Elektrolyseure sollte daher weder eine unbedingte UVP-Pflicht noch eine Vorprüfungspflicht bestehen. Für mittlere Elektrolyseure könnte eine Pflicht zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung, für größere Elektrolyseure eine unbedingte UVP-Pflicht festgelegt werden.

Die Ikem-Stellungnahme zu Elektrolyseuren steht als PDF zum Download bereit.

Donnerstag, 14.04.2022, 11:38 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Wasserstoff - Ikem warnt vor hohen Hürden für Elektrolyseure
Quelle: iStock / Frank Harms
Wasserstoff
Ikem warnt vor hohen Hürden für Elektrolyseure
Die Industrieemissions-Richtlinie der EU wird derzeit aktualisiert. In einer Stellungnahme mahnt das Klimaschutz-Institut Ikem, dass Elektrolyseure davon ausgenommen werden müssten.
Das Berliner Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (Ikem) fürchtet zu hohe Hürden für den Bau von Elektrolyseuren, wenn diese der Industrieemissions-Richtlinie der EU unterworfen würden. Bei der Revision der Richtlinie (IE-RL) sollte der Rechtsrahmen für Elektrolyseure grundlegend verbessert werden. Das schlägt das Ikem in seiner Stellungnahme zum Entwurf der EU-Kommission vom 5. April 2022 vor. Da Elektrolyseure aus Strom Wasserstoff machen, stoßen sie keine schädlichen Emissionen aus, so die Begründung.

„In ihrer jetzigen Form wird die Richtlinie den Bau von Elektrolyseuren und damit die Transformation im Gasbereich hemmen“, sagte Simon Schäfer-Stradowsky, Geschäftsführer des Ikem. Wenn Elektrolyseure dagegen vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen würden, eröffne das auch neue Möglichkeiten für erleichterte Genehmigungen auf nationaler Ebene.

Emissionsschutz soll verschärft werden

Mit der IE-RL will die EU-Kommission die Umweltschutzvorschriften für große Industrie- und Landwirtschaftsbetriebe in der EU verschärfen. In der aktuellen Richtlinie werden Elektrolyseure generell als Industrieemissionsanlagen eingestuft. Das führt zu erheblich längeren Genehmigungsverfahren und zusätzlichen Pflichten für die Betreiber. „Außerdem unterscheidet die IE-RL weder zwischen Anlagen unterschiedlicher Größenordnungen noch zwischen unterschiedlichen Herstellungsverfahren“, kritisiert das Ikem.

Elektrolyseure können dafür eingesetzt werden, Wasserstoff aus erneuerbarem Strom zu erzeugen. Dieser könne perspektivisch fossiles Erdgas durch einen klimaneutrales Gas als Energieträger ersetzen. Außerdem ermöglichen sie damit Sektorenkopplung zwischen Strom und anderen Anwendungen, schaffen Flexibilitäten im Energiesystem und sind damit ein wichtiger Baustein der Energiewende.

Kleinere Projekte von Pflichten befreien

„Besonders für kleinere Projekte sind die Anforderungen der Richtlinie zu hoch“, warnte Schäfer-Stradowsky. Nur die wenigsten Projektierer würden sich einen Bau in dieser Größenordnung zumuten, fürchtet er. „Zusätzlich dazu hat die IE-RL den Klimaschutz nicht im Blick“, kritisierte er weiter. Klimaschädliche Verfahren für die Erzeugung von Wasserstoff wie die Dampfreformierung aus Erdgas würden mit sauberen Alternativen wie der Elektrolyse gleichgestellt. „Wir fordern deshalb, Elektrolyseure ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie auszunehmen“, schloss er.

Aus Sicht des Ikem gebe es damit weitere Möglichkeiten für eine Anpassung des Rechtsrahmens auf nationaler Ebene. So könnte anstelle einer generellen Genehmigungspflicht, wie in der IE-RL vorgesehen, in der 4. Bundesimmissionsschutz-Verordnung eine abgestufte Regelung getroffen werden, sagte Judith Schäfer, Leiterin des Fachbereichs Energierecht am Ikem.

Genehmigungen nach Größe abstufen

In seiner Stellungnahme schlägt das Institut vor, kleinere Elektrolyseure mit einer Leistung bis 2 MW ganz von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht auszunehmen. Elektrolyseure mit mittlerer Leistung von 2-10 MW sollten nur einer Genehmigungspflicht im vereinfachten Verfahren unterliegen. Nur für größere Elektrolyseure mit über 10 MW Leistung wäre ein förmliches immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen.

Diese Abstufung sollte auch für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gelten, so die Juristin: „Auch die gesetzlichen Anforderungen an die UVP stellen zu hohe Hürden für kleine und mittlere Elektrolyseure auf und hemmen damit ihren Ausbau.” Für kleinere Elektrolyseure sollte daher weder eine unbedingte UVP-Pflicht noch eine Vorprüfungspflicht bestehen. Für mittlere Elektrolyseure könnte eine Pflicht zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung, für größere Elektrolyseure eine unbedingte UVP-Pflicht festgelegt werden.

Die Ikem-Stellungnahme zu Elektrolyseuren steht als PDF zum Download bereit.

Donnerstag, 14.04.2022, 11:38 Uhr
Susanne Harmsen

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.