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Das Verwaltungsgericht Münster hat die Klagen zweier Landwirte, die Biogasanlagen betreiben, gegen eine Mitgliedschaft in der IHK abgewiesen.
Betreiber von gewerblichen Biogasanlagen sind zu einer Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) verpflichtet und müssen Beiträge entrichten. Zu diesem Urteil kam das Verwaltungsgericht Münster, nachdem zwei Biogas-Landwirte aus Ahaus und Vreden gegen die Mitgliedschaft geklagt hatte. Das bestätigte ein Gerichtssprecher gegenüber E&M. Die schriftliche Urteilsbegründ
Montag, 21.08.2017, 16:52 Uhr
Armin Müller
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