Die Heilbronner Versorgungs GmbH (HVG) hat im Streit um die Erhöhung ihrer Gaspreise im Oktober 2004 in zweiter Instanz Recht bekommen.
„Die Prüfung im vorliegenden Fall hat ergeben, dass das Gasversorgungsunternehmen in zulässiger und angemessener Weise lediglich gestiegene Bezugskosten an seine Kunden weitergegeben hat“, entschied die 6. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn am 19. Januar. Dies habe die beklagte HVG durch Offenlegung ihrer maßgeblichen Berechnungsunterlagen nachweisen können. Das Landgericht
Donnerstag, 19.01.2006, 17:33 Uhr
Michael Pecka
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