Das holländische Parlament hat am 10. April ein Gesetz verabschiedet, durch das es privaten Unternehmen bis 2004 untersagt ist, mehrheitlich an regionalen Stromnetzbetreibern beteiligt zu sein.
Mit dieser Entscheidung wolle die Regierung den Besitz des Stromnetzes in regionalen und kommunalen Versorgungsunternehmen sichern. Ab dem 1. Januar 2002 sollen Minderheitsbeteiligungen an Stromnetzgesellschaften erlaubt sein. Das Parlament wird über die Entscheidung 2004 erneut beraten.
Dienstag, 10.04.2001, 18:57 Uhr
Andreas Kögler
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