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Energie & Management > Regulierung - Hohe Bußgelder für Intraday-Handel mit
Quelle: Fotolia / Bertold Werkmann
Regulierung

Hohe Bußgelder für Intraday-Handel mit "Phantom-Strom" verhängt

Am Strommarkt hohe Gewinne einzufahren, ohne überhaupt Energie liefern zu können, kommt Übeltäter teuer zu stehen. Manipulationen ahndet die Aufsicht jetzt mit sechsstelligen Geldbußen.
Für Manipulationen am Großhandelsmarkt für Strom hat die Bundesnetzagentur jetzt hohe Geldbußen verhängt. Die Bonner Aufsichtsbehörde kommt zu dem Schluss, dass die Unternehmen Energi Danmark A/S und Optimax Energy GmbH im Juni 2019 an der Energiebörse Epex Spot Strommengen im untertägigen Handel (Intraday) verkauft hatten, ohne diese liefern zu wollen. Diese Vergehen ahndet die Behörde laut einer Mitteilung nun mit Strafen in Höhe von 200.000 beziehungsweise 175.000 Euro.

Es ist auch zu verlockend: Der Preis am Großhandelsmarkt ist überdurchschnittlich hoch, entsprechende Margen sind zu erwarten. Da lohnt es sich offenbar, Strom anzubieten, der weder zur Verfügung steht noch kurzfristig für den Fall erzeugt werden kann, dass ein Käufer anbeißt. Wer hier Böses im Schilde führt, ist einer einfachen Rechnung erlegen: Die „Strafe“ fällt erwartbar niedriger aus als der eingestrichene Gewinn. Denn wer nicht vorhandenen Strom zu hohen Preisen absetzt, muss später für die zu bezahlende Ausgleichsenergie mit großer Wahrscheinlichkeit weniger tief in die Tasche greifen. So bleibt es am Ende ein gutes Geschäft. Sofern die Marktaufsicht nicht einschreitet.

Energi Danmark und Optimax Energy prüfen rechtliche Schritte

Inzwischen verfügt die Bundesnetzagentur über die Mittel, gegen solche Taktiken vorzugehen und Bilanzkreise bei Energieanbietern zu prüfen. Die Bilanzkreisdaten geben einen Hinweis darauf, ob der gehandelte Strom mit dem gelieferten übereinstimmt. Für drei betreffende Tage im Juni 2019 musste die Bundesnetzagentur laut eigener Auskunft mehr als hundert Millionen Daten auswerten, um den Verdacht der Manipulation zu erhärten. Diese Sisyphosarbeit mündete im September 2020 in Bußgeldverfahren gegen insgesamt drei Unternehmen.

Über die dritte Firma machte die Bundesnetzagentur keine neuen Angaben. Es handelt sich dabei um Statkraft Markets aus Norwegen, das bereits im vergangenen Herbst kein Fehlverhalten bei sich entdecken wollte. Dieser Einschätzung ist die Bundesnetzagentur mit dem Verzicht auf ein Bußgeld nun offenbar gefolgt.

Eine Assistentin der Geschäftsführung der Leipziger Optimax Energy sagte auf Anfrage unserer Redaktion, das Unternehmen prüfe derzeit den Bescheid der Bundesnetzagentur. Ob Optimax beim Oberlandesgericht Düsseldorf Einspruch einlegen wird, hänge vom Ergebnis der internen Prüfung ab und sei derzeit nicht zu beantworten.

Der Chef von Energi Danmark aus Aarhus äußerte sich auf Anfrage ähnlich. Jörgen Holm Westergaard sagte unserer Redaktion, er sei von der Entscheidung der Bundesnetzagentur „sehr überrascht“. Die Vorwürfe bezögen sich auf einen kurzen Zeitraum der betreffenden Tage, auch das Ungleichgewicht sei marginal ausgefallen. Erst später habe es offenbar als Reaktion darauf neue Spielregeln am Markt gegeben. Bevor das Unternehmen über weitere Schritte und einen Widerspruch am OLG Düsseldorf entscheide, sei der Bescheid entsprechend sorgfältig zu prüfen.

"Gehen mit aller Konsequenz gegen Marktmanipulation vor"

Hintergrund des Bußgeldverfahrens sind Analysen der Bundesnetzagentur, dass es am 6., 12. und 25. Juni 2019 zu Marktmanipulationen kam, die die Phasen mit erheblichen Systembilanzungleichgewichten im deutschen Stromnetz ausnutzen wollten. Bei der Unterdeckung in den Stromnetzen kommen zunächst die Kraftwerke der Regelleistungsreserve ins Spiel. Weil auch sie nicht ausreichte, griffen zusätzliche Stützungsmaßnahmen wie der Abruf der Notreserve von Übertragungsnetzbetreibern aus dem Ausland.

Letztlich war auch der Zukauf von Strom aus dem Intraday-Markt erforderlich, was die Preise dort in die Höhe trieb. Bis zu 1.300 Euro war die MWh zeitweise wert. Dies muss die mit Bußgeldern belegten Unternehmen nach den Erkenntnissen der Bundesnetzagentur zum Handel mit Phantom-Strom bewogen haben.

Gegen diese Art der Marktmanipulation „gehen wir mit aller Konsequenz vor“, so Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. „Wer Gewinne zulasten der Systemstabilität einstreicht, handelt rechtswidrig.“ Damit spielt er darauf an, dass es erheblicher Anstrengungen durch die Übertragungsnetzbetreiber bedarf, aufkommende Ungleichgewichte im Stromnetz auszugleichen und damit für Netzstabilität zu sorgen.

Wer an diesem Punkt mit nicht existenten Strommengen handele, sende laut Bundesnetzagentur „irreführende Signale“ an den Markt. Nicht verboten ist es indes, auf den bestmöglichen Ertrag am Intraday-Markt abzuzielen. Auf Preisspitzen zu spekulieren, sei Teil des normalen Marktgeschehens im kurzfristigen Stromgroßhandel. Nur dürfe dies nicht zum Zwecke der Manipulation erfolgen.

 

Dienstag, 5.10.2021, 14:17 Uhr
Volker Stephan
Energie & Management > Regulierung - Hohe Bußgelder für Intraday-Handel mit
Quelle: Fotolia / Bertold Werkmann
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Hohe Bußgelder für Intraday-Handel mit "Phantom-Strom" verhängt
Am Strommarkt hohe Gewinne einzufahren, ohne überhaupt Energie liefern zu können, kommt Übeltäter teuer zu stehen. Manipulationen ahndet die Aufsicht jetzt mit sechsstelligen Geldbußen.
Für Manipulationen am Großhandelsmarkt für Strom hat die Bundesnetzagentur jetzt hohe Geldbußen verhängt. Die Bonner Aufsichtsbehörde kommt zu dem Schluss, dass die Unternehmen Energi Danmark A/S und Optimax Energy GmbH im Juni 2019 an der Energiebörse Epex Spot Strommengen im untertägigen Handel (Intraday) verkauft hatten, ohne diese liefern zu wollen. Diese Vergehen ahndet die Behörde laut einer Mitteilung nun mit Strafen in Höhe von 200.000 beziehungsweise 175.000 Euro.

Es ist auch zu verlockend: Der Preis am Großhandelsmarkt ist überdurchschnittlich hoch, entsprechende Margen sind zu erwarten. Da lohnt es sich offenbar, Strom anzubieten, der weder zur Verfügung steht noch kurzfristig für den Fall erzeugt werden kann, dass ein Käufer anbeißt. Wer hier Böses im Schilde führt, ist einer einfachen Rechnung erlegen: Die „Strafe“ fällt erwartbar niedriger aus als der eingestrichene Gewinn. Denn wer nicht vorhandenen Strom zu hohen Preisen absetzt, muss später für die zu bezahlende Ausgleichsenergie mit großer Wahrscheinlichkeit weniger tief in die Tasche greifen. So bleibt es am Ende ein gutes Geschäft. Sofern die Marktaufsicht nicht einschreitet.

Energi Danmark und Optimax Energy prüfen rechtliche Schritte

Inzwischen verfügt die Bundesnetzagentur über die Mittel, gegen solche Taktiken vorzugehen und Bilanzkreise bei Energieanbietern zu prüfen. Die Bilanzkreisdaten geben einen Hinweis darauf, ob der gehandelte Strom mit dem gelieferten übereinstimmt. Für drei betreffende Tage im Juni 2019 musste die Bundesnetzagentur laut eigener Auskunft mehr als hundert Millionen Daten auswerten, um den Verdacht der Manipulation zu erhärten. Diese Sisyphosarbeit mündete im September 2020 in Bußgeldverfahren gegen insgesamt drei Unternehmen.

Über die dritte Firma machte die Bundesnetzagentur keine neuen Angaben. Es handelt sich dabei um Statkraft Markets aus Norwegen, das bereits im vergangenen Herbst kein Fehlverhalten bei sich entdecken wollte. Dieser Einschätzung ist die Bundesnetzagentur mit dem Verzicht auf ein Bußgeld nun offenbar gefolgt.

Eine Assistentin der Geschäftsführung der Leipziger Optimax Energy sagte auf Anfrage unserer Redaktion, das Unternehmen prüfe derzeit den Bescheid der Bundesnetzagentur. Ob Optimax beim Oberlandesgericht Düsseldorf Einspruch einlegen wird, hänge vom Ergebnis der internen Prüfung ab und sei derzeit nicht zu beantworten.

Der Chef von Energi Danmark aus Aarhus äußerte sich auf Anfrage ähnlich. Jörgen Holm Westergaard sagte unserer Redaktion, er sei von der Entscheidung der Bundesnetzagentur „sehr überrascht“. Die Vorwürfe bezögen sich auf einen kurzen Zeitraum der betreffenden Tage, auch das Ungleichgewicht sei marginal ausgefallen. Erst später habe es offenbar als Reaktion darauf neue Spielregeln am Markt gegeben. Bevor das Unternehmen über weitere Schritte und einen Widerspruch am OLG Düsseldorf entscheide, sei der Bescheid entsprechend sorgfältig zu prüfen.

"Gehen mit aller Konsequenz gegen Marktmanipulation vor"

Hintergrund des Bußgeldverfahrens sind Analysen der Bundesnetzagentur, dass es am 6., 12. und 25. Juni 2019 zu Marktmanipulationen kam, die die Phasen mit erheblichen Systembilanzungleichgewichten im deutschen Stromnetz ausnutzen wollten. Bei der Unterdeckung in den Stromnetzen kommen zunächst die Kraftwerke der Regelleistungsreserve ins Spiel. Weil auch sie nicht ausreichte, griffen zusätzliche Stützungsmaßnahmen wie der Abruf der Notreserve von Übertragungsnetzbetreibern aus dem Ausland.

Letztlich war auch der Zukauf von Strom aus dem Intraday-Markt erforderlich, was die Preise dort in die Höhe trieb. Bis zu 1.300 Euro war die MWh zeitweise wert. Dies muss die mit Bußgeldern belegten Unternehmen nach den Erkenntnissen der Bundesnetzagentur zum Handel mit Phantom-Strom bewogen haben.

Gegen diese Art der Marktmanipulation „gehen wir mit aller Konsequenz vor“, so Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. „Wer Gewinne zulasten der Systemstabilität einstreicht, handelt rechtswidrig.“ Damit spielt er darauf an, dass es erheblicher Anstrengungen durch die Übertragungsnetzbetreiber bedarf, aufkommende Ungleichgewichte im Stromnetz auszugleichen und damit für Netzstabilität zu sorgen.

Wer an diesem Punkt mit nicht existenten Strommengen handele, sende laut Bundesnetzagentur „irreführende Signale“ an den Markt. Nicht verboten ist es indes, auf den bestmöglichen Ertrag am Intraday-Markt abzuzielen. Auf Preisspitzen zu spekulieren, sei Teil des normalen Marktgeschehens im kurzfristigen Stromgroßhandel. Nur dürfe dies nicht zum Zwecke der Manipulation erfolgen.

 

Dienstag, 5.10.2021, 14:17 Uhr
Volker Stephan

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