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Betreiber von Photovoltaik-Anlagen, die ihre Anlagen erst verspätet bei der Bundesnetzagentur gemeldet haben, können möglicherweise wieder auf mildere Sanktionen hoffen.
Bislang mussten Erzeuger von Solarstrom, die ihre Anlagen verspätet bei der Bundesnetzagentur angemeldet haben, ihre gesamte EEG-Vergütung zurückzahlen. Das Amtsgericht Ratzeburg (Schleswig-Holstein) eröffnet ihnen jetzt die Aussicht, zumindest 80 Prozent der Vergütung trotzdem zu erhalten.Grundsätzlich ist die Sache geklärt: Wer seine PV-Anlage zu spät anmeldet, hat seinen Anspruch auf Fö
Donnerstag, 8.03.2018, 14:31 Uhr
Tom Weingärtner
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