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Auch wenn eine zentrale Forderung der Netzbetreiber erfüllt ist, löst die neue ARegV alles andere als Begeisterung bei den Netzbetreibern aus. Nachbesserungen sind jedoch noch möglich.
Unmittelbar nach der Verabschiedung der neuen Anreizregulierungsverordnung (ARegV) durch das Bundeskabinett fallen die Reaktionen recht spärlich aus. Für manche Unternehmen ist der Zeitpunkt noch zu früh für eine abschließende Bewertung, wohl auch, weil die Materie eine hochkomplexe Angelegenheit ist. Selbst von Fachleuten ist immer wieder zu hören, dass sie nur noch mit Mühe die Details der für S
Donnerstag, 4.08.2016, 14:54 Uhr
Fritz Wilhelm
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